Erstellt am 15.10.2018 um 07:12 Uhr von Erbsenzähler
Die Wahl auf die nächste Tagesordnung setzen und (ab)wählen. Mehr brauch man nicht.
Erstellt am 15.10.2018 um 09:17 Uhr von takkus
Aha. Genau! Macht der BRV bestimmt.....
§ 29 BetrVG
2) Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. ER SETZT DIE TAGESORDNUNG FEST und leitet die Verhandlung. -> @Erbsenzähler: meinst Du wirklich, er setzt seine eigene Abwahl auf die TO??
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.-> @ABC90: so wäre eine Möglichkeit. Aber eine Hintertür gäbe es noch. In der Abwesenheit des Vorsitzenden übernimmt ja der Stellvertreter die Einladung samt TO. Dann könnte der Stellvertreter also diesen Punkt auf die TO nehmen.