Erstellt am 14.10.2018 um 13:55 Uhr von alter Mann
Hallo Frank,
ein BR beantragt keine Schulungen, er beschließt sie und übergibt den Beschluss dem AG. (Der BR hat in seiner Sitzung vom ... beschlossen, Herrn Frank Zander zum Seminar BR1 vom ... bis ... zu entsenden. Die Kosten betragen XXX zuzügl. Unterkunft, Verpflegung, Mehrwertsteuer, Fahrtkosten und ggf. Kosten für einen Fahrzeugstellplatz.)
Dazu reichen wir immer die Seminarausschreibung mit ein und das Formular des Anbieters zur Kostenübernahmeerklärung durch den Arbeitgeber.
Wenn Du ein 1er-BR bist, ist die Formulierung ein wenig anders, im Grundsatz bleibt es aber so.
Oder fragst Du nach, wie Du innerhalb des Gremiums eine Schulung beantragen kannst? Da informierst Du den BRV, auf welches Seminar Du gehen willst und bittest ihn, das für die nächste Sitzung als Beschlussvorschlag auf die TOP zu nehmen.
Erstellt am 14.10.2018 um 13:59 Uhr von kratzbürste
Du sprichst deinen BR-Vorsitzenden an und bittest ihn auf die nächste Tagesordnung zur BR Sitzung den Punkt zur Beschlussfassung deines Seminares zu setzen. Dann beschließt der BR, dass du das Seminar erforderlicher Weise brauchst. Durch den Beschluss ist der Rechtsanspruch auf das Seminar für dich entstanden.
Erstellt am 15.10.2018 um 14:54 Uhr von EDDFBR
Zusätzlicher Hinweis:
Die Veranstalter von BR-Seminaren (wie z.B. die WAF hier) stellen auf den Webseiten zu den Seminaren gleich vorformulierte Beschlussformulare zur Verfügung, die man nur fertig ausfüllen muss und dann dem Arbeitgeber zuleiten kann.