W.A.F. LogoSeminare

Zwei Abmahungen an einem Tag?

T
Thom220
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ein MA hat an unterschiedlichen Tagen in der Produktion Schrott Produziert, Kann der AG dem MA deshalb an einem Tag zwei Abmahnungen zustellen.

4.16409

Community-Antworten (9)

R
Rollie

10.10.2006 um 14:21 Uhr

Warum nicht ? So konnte der AG das in einem Abwasch machen.

H
hadsf

10.10.2006 um 15:25 Uhr

Damit die Abmahnung vor Gericht Bestand hat muss der AG ihm nachweisen können das er die Fehler (Schrott) Absichtlich Produziert hat! Wenn er dies nicht kann, was in den meisten Fällen so sein wird, ist die Abmahnung nicht haltbar. Wenn jeder der mal Fehler macht nach der zweiten Abmahnung gekündigt werden könnte hätte Deutschland keine Arbeiter mehr.

MFG

C
Catweazle

10.10.2006 um 15:53 Uhr

Ramses II, Es ist dem AG sogar dringendst anzuraten, das in zwei Abmahnungen zu verpacken.

Der Sinn einer Abmahnung ist, daß der AN in der Zukunft tatsächlich die Gelegenheit hat, sich anders, d.h. vertragstreu zu verhalten. Der AN hatte aber keine Möglichkeit sein Verhalten nach der 1. Abmahnung zu ändern. M.M. nach ist eine der beiden Abmahnungen unwirksam.

P
paula

10.10.2006 um 16:11 Uhr

@catweazle also die unwirksamkeit der abmahnung aus diesem grund bezweifel ich aber massiv

C
Catweazle

10.10.2006 um 16:15 Uhr

Ramses II, weil der AN die beiden Abmahnungen gleichzeitig bekommen hat. Zumindest hatte er keine Möglichkeit sein Verhalten zwischen den beiden Abmahnungen zu ändern.

C
Catweazle

10.10.2006 um 16:20 Uhr

Paula, es geht um Anzahl der Abmahnungen. Wenn ich an einem Tag 5 Verfehlungen begehe kann das wohl kaum 5 Abmahnungen rechtfertigen.

R
Rollie

10.10.2006 um 16:20 Uhr

@Catweazle

Das hieße, ich baue schnell 30 * Scheiße, da der AG mir nicht mehr als 1 wirksame Abmahnung erteilen darf ?

C
Catweazle

10.10.2006 um 16:23 Uhr

Rollie,

wo ist Unterschied zu 30 Abmahnungen?

C
Catweazle

10.10.2006 um 17:14 Uhr

Ramses II, in deinem Beispiel sind Abmahnungen entbehrlich.

In diesem Fall geht es aber um Schrottproduktionen an zwei Tagen. Es kommt sicher auf den Einzelfall an. Z.B. ob der AN überhaupt bemerkt hat oder bemerken musste dass er Schrott produziert. Vor allem aber auch, die zeitliche Differenz. Was ist wenn ein Monat dazwischen liegt? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass mehrere gleichzeitige Abmahnungen für dieselbe Verfehlung dem Sinn einer Abmahnung zuwider ist. Ein AN könnte ja auch 100000 Nägel produzieren die nicht brauchbar sind. Gibts dann für jeden einzelnen ein Abmahnung?

Ihre Antwort