Ab wann ist ein BR "handlungsunfähig" - Neuwahl?
Hallo Forum,
wir sind ein BR mit 9 Mitgliedern und 3 Nachrückern. 2 Nachrücker sind aus der Firma ausgeschieden, ein weiterer denkt an Kündigung. Was passiert, wenn nun der 3. Nachrücker kündigt und noch eines unserer BR auf dem Betrieb ausscheidet? Sind Neuwahlen dann zwingend, weil wir dann ja nur noch 8 wären?
Community-Antworten (1)
10.10.2006 um 08:37 Uhr
Sieht aus wie Neuwahlen. Siehe §13 Abs.2 Ziff.2 BetrVG.
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