In unserem Betrieb ist er stellvertretender BR Vorsitzende zurück getreten. Die Nachvollge mit Ersattmitglied ist gesichert.
Die Neuwahl des Stellv. ist für die nächste Sitzung geplant, genau so wie für den GBR. Nun stellt sich mir aber die Frage, welche Fristen hier eingehalten werden müssen, da ein Mitglieg (3er Gremiun) z.Z. krank ist.