BR-Vorsitzende untersagt Notebooks zur Erstellung eines persönlichen Protokolls während der Betriebsratssitzung
Hallo zusammen,
unsere BR-Vorsitzende versucht mir als BR-Mitglied die Nutzung meines Notebooks zur Erstellung eines persönlichen Protokolls während den Betriebsratssitzungen zu untersagen.
Kurioserweise nutzen sowohl Vorsitzende wie auch die Protokollantin ein Notebook.
Bei ihrem Verbotswahn verweist sie auf den folgenden Satz in unserer Geschäftsordnung (den natürlich sie formuliert und eingebracht hatte): „Störungen durch Notebooks und Mobiltelefone sind in der Sitzung unerwünscht und deren Nutzung falls notwendig anzukündigen.“
Hintergrund zur Vorsitzenden: Wir haben eine überaus autoritäre Vorsitzende. Sie unterlässt keinen Versuch, für sie unliebsames z.T. mit Mitteln zu verhindern, für die reguläre Mitarbeiter (zu Recht) längest gekündigt worden wären.
Hintergrund zu betriebsüblichen Hilfsmiteln: Da wir ein IT-Dienstleister sind, ist der Verzicht auf Notebooks bei Besprechungen fast schon ungewöhnlich. Mein persönliches Protokoll hat sich zudem schon mehrmals für alle als nützlich erwiesen (z.B. beim Sammeln von Themen für Betriebsversammlungen).
Daher die Frage:
Ist jemand von Euch ein Gesetzestext oder ein Urteil bekannt, das sich auf die Benutzung technischer Hilfsmitteln bezieht?
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung PS: Die Vorsitzende hat während der Sitzung natürlich auch ihr Telefon dabei und spricht (nur sich) sich das Recht zu, Anrufe anzunehmen - da fehlt mir immer wieder die Spucke :-(
Community-Antworten (10)
15.10.2010 um 10:17 Uhr
@ Bürgerrechtler, „Störungen durch Notebooks und Mobiltelefone sind in der Sitzung unerwünscht und deren Nutzung falls notwendig anzukündigen.“ Wenn dieses in der GO so steht, sollten sich alle BRMtgl, auch die BR-Vors., daran halten. Jedes Mitglied kann ja die Nutzung ankündigen und dann sollte das Gremium über die Nutzung entscheiden.
15.10.2010 um 10:28 Uhr
Oder anders herum: Die GO ist nicht in Stein gemeißelt sondern wurde vom BR beschlossen und kann genau so wieder geändert werden. Wenn also die Mehrzahl der BRM grundsätzlich kein Problem mit der Nutzung von Notebooks während der Sitzung hat: TOP: Änderung der GO!
15.10.2010 um 10:41 Uhr
Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe, das mit den Mehrheiten ist bei uns so eine Sache. Sicher liegt es auch daran, dass wir ein sehr heterogenes und sehr junges Gremium sind. (den BR gibt es bei uns erst seit Sept. 2009).
Die Vorsitzende und ihre Protokollantin argumentieren bei ihrer Verwendung jedenfalls, dass sie es zum Präsentieren (Beamer) benötigen.
Wenn ich auf handschriftliches umsteigen würde, würde die Qualität meiner Tätigkeit maßgeblich darunter leiden. Für mich ist das PC-Protokoll eine art Nachschlagewerk, worauf ich bei handschriftlichem verzichten müsste. Zudem sind Korrekturen bei handschriftlichem nur bedingt möglich sind.
Ich fühle mich daher in der Wahrnehmung meines Mandates behindert.
Kann eine Mehrheit den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Notebooks denn überhaupt untersagen?
15.10.2010 um 11:24 Uhr
Kann eine Mehrheit den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Notebooks denn überhaupt untersagen?
Ja, so etwas nennt man Demokratie.
Und es geht IMHO hier nicht um die "Einschränkung technischer Mittel" sondern schlicht um Störung der BR-Sitzungen. Fakt ist, der Schriftführer führt Protokoll! So weit er das nicht ordentlich macht (sprich Dein Zweitprotokoll präziser ist und deshalb manchmal hilfreich war), würde ich darüber nachdenken ob es nicht sinnvoll ist a) den Schriftführer anzuweisen präziser zu arbeiten b) Dir das Amt zu übergeben. Wenn plötzlich alle mit Laptops in der Sitzung herumspielen könnte das die Sitzung schon erheblich stören - und sei mal ehrlich: Das Protokoll das Du da führst lenkt Dich doch auch davon ab deine gesamte Aufmerksamkeit und Schaffenskraft der Sitzung zu widmen, oder?
15.10.2010 um 11:59 Uhr
Kann eine Mehrheit den Einsatz technischer Hilfsmittel wie Notebooks denn überhaupt untersagen? Ja...
Sorry, mit einem einfachen "ja" geb ich mich nicht zufrieden. Meinem Wissen nach existieren Urteile, die einem Betriebsrat den Einsatz üblicher Hilfsmittel zugestehen. Meist im Argument gegen den Arbeitgeber. (Leider hab ich nicht alles notiert..)
Schließlich berufen wir uns gegenüber dem AG auch auf dieses Recht. Einige BR-Kollegen haben extra für ihre BR-Tätigkeit ein Notebook gestellt bekommen.
Nochmals die Argumente: 1.) ist es bei uns üblich in Besprechungen das Notebook zu benutzen
2.) Ich benutze es ausschließlich für mein Kurzprotokoll. Darin steht lediglich, was ich für wichtig halte - in der Form wie ich es verstehe. Ist eben wie ein Buch, indem an etwas markiert. Ich bin auch nicht dauernd am Tippen. Es ist nahezu lautlos.
3.) Gleiches Recht für alle (siehe Grundgesetz). Ich halte mein Protokoll rechtlich für weniger nicht weniger wichtig wie das der Schriftführerin.
4.) Ist es für Euch nicht offensichtlich, dass die BR-Vorsitzende hier bewusst versucht, einzelne "auszuschalten"? Ist das demokratisch?
Definitiv kann eine Geschäftsordnung gesetzlich geregeltes nicht aushebeln. Aber wo ist es geregelt...?
In jedem Fall vielen Dank für alle Anregungen bzgl. der rechtlichen Lage...
15.10.2010 um 12:29 Uhr
Ich verweise noch mal auf Antwort 2:
IHR habt Euch diese GO SELBST (und zwar als Gremium, nicht Kraft Wassersuppe der BRV) gegeben! Und wenn Dein Punkt 1 zutrifft, dann entweder weil diese Notebooks gemäß Euer GO angekündigt waren ODER weil ihr in der Anwendung Eurer GO inkonsequent seid!
Es ist NICHT gesetzlich geregelt das technische Hilfsmittel in der Sitzung nicht verwendet werden dürfen, das habt IHR durch Verabschiedung dieser GO zum Gesetz für Euch erhoben. Rechtliche Einschränkungen bestehen im Persönlichkeitsrecht, weswegen Wortaufzeichungen (Diktaphon) grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Beteiligten verwendet werden dürfen.
Von Gesetzes wegen gibt es nur einen § der den Einsatz von Notebooks in der Sitzung verbietet: §36 BetrVG in Verbindung mit der von Euch Verabschiedeten GO.
Und nur um darzustellen, das eine GO kein Witz ist:
DKK zu §36 BetrVG: Die Verletzung der Geschäftsordnung kann eine Amtspflichtverletzung i. S. d. § 23 Abs. 1 darstellen, jedenfalls in Wiederholungsfällen nach erfolgter Rüge.
Sprich: wenn Ihr Eure GO nicht ÄNDERT und Du weiterhin den Notebook benutzt, obwohl Deine Kollegen das nicht wollen, so können diese Beschließen beim ArbG Deinen Ausschluss aus dem BR wegen beharrlicher Missachtung der GO zu beantragen!
Also noch einmal: Die GO wird von der ABSOLUTEN MEHRHEIT der BRM verabschiedet, und damit müssen sich alle BRM, ob es ihnen passt oder nicht, daran halten! Wenn die ABSOLUTE MEHRHEIT des BR DEINER Meinung ist, das der Passus der GO nicht erwünscht wird, so ÄNDERT ihn!
Noch einmal DKK: Der BR kann die Geschäftsordnung JEDERZEIT mit der Mehrheit seiner Stimmen unter Beachtung der Schriftform ändern, ergänzen oder aufheben und in Einzelfällen mit dem gleichen Stimmenquorum von ihr abweichen.
Solange IHR das nicht macht haben sich ALLE BRM daran zu halten.
BTW: Der Passus lautet doch: Störungen durch Notebooks und Mobiltelefone sind in der Sitzung unerwünscht und deren Nutzung falls notwendig anzukündigen.
Da steht NICHTS davon, das die anderen BRM ein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung dieser Geräte haben, sondern die Nutzung nur ANGEKÜNDIGT werden muss. Die Notwendigkeit ist ebenfalls nicht der Mitbestimmung unterworfen, ist also weder zu Beweisen noch in Zweifel zu ziehen sondern liegt im Interesse dessen der die Notwendigkeit feststellt. Also gehst Du ab sofort in die Sitzung und Dein erster Satz lautet: "Da ich es als notwendig erachte kündige ich gemäß GO an, das ich während der Sitzung meinen Notebook verwenden werde." Wer so einen Schmarrn in die GO schreibt muss dann sehen wie er damit zurecht kommt.
15.10.2010 um 13:08 Uhr
die Diskussion um ein solches "Popelthema" (sorry für den Ausdruck - aber für mich trifft er es) ist schon echt interessant und bezeichnend....
ich glaube ihr habt andere Probleme.........
15.10.2010 um 16:49 Uhr
noch dazu sollte man sich mal vorstellen; BR-Sitzung mit einem Gremium > 20, jeder glotzt nur in sein notebook, und hakt auf der Tastatur rum.
Geile Sitzung, bei der am Ende wahrscheinlich die wenigsten wissen, was Sache ist.
"Da ich es als notwendig erachte kündige ich gemäß GO an, das ich während der Sitzung meinen Notebook verwenden werde." Das ist mal wirklich ne GO die Hand und Fuß hat.....
15.10.2010 um 19:17 Uhr
....die einer AGB-Kontrolle nicht standhalten dürfte.
15.10.2010 um 19:59 Uhr
Wer keine Probleme hat, macht sich welche!
Verwandte Themen
BR-Vorsitzende schwärzt mich bei HR an
ÄlterHallo zusammen, ich bräuchte mal eure Hilfestellung bzw. euren Rat. Ich bin in der Abteilung „Debitorenmanagement“ (mit ca. 50 Kollegen/innen) in einer Teilgesellschaft für ein großes Unternehmen t
Juristische Stolpersteine zum Thema Listenführer sowie Prüfung Kandidatenlisten
ÄlterIch möchte ein paar kurze Szenarien in de Raum stellen und bitte die Erfahrenen um Rat. Generell geht es um die Verantwortung von Listenführern - ggf. auch der Prüfpflicht des Wahlvortand Fallb
BV zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
ÄlterHallo, kann jemand mit einer BV zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen aushelfen? Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Gefährdungsbeurteilungen von Ulla Wittig-Goetz im Auftrag der Abt
Abstimmung von Protokollen - was wären die Konsequenzen eines nicht ordentlich mit Mehrheit abgestimmten Protokolls?
ÄlterHallo, habe gerade unsere "älteren" Protokolle aus diesem Jahr durchgeschaut, dabei ist mir aufgefallen, dass wir ein Protokoll vom Mai 5/0/5 abgestimmt haben und dieses ja abgelehnt ist. Wir haben
Private Nutzung einer Mailbox, die der AG dem AN zu Verfügung gestellt hat
ÄlterDer Arbeitgeber hat für jeden seiner Beschäftigten eine E-Mail Adresse (namemitarbeiter@firma.com) mit einer Mailbox und einen persönlichen Bereich auf einem Firmenlaufwerk zur Verfügung gestellt.