Betriebsbedingte Kündigung - Widerspruch des BR im Nachhinein zu einer Kündigung, der er im Interessenausgleich zugestimmt hat?
Ist der Betriebsrat in der Lage einer Kündigung, der 2 Jahre zuvor in einem Interessenausgleich zugestimmt wurde, im Nachhinein zu wiedersprechen???
Community-Antworten (5)
09.10.2006 um 17:31 Uhr
M.E. nein, denn er hat ja ab Anhörung durch den AG eine Wochenfrist einzuhalten. Darüber hinaus hätte dazu ggf. der AN ja seine Frist für Erhebung der Kündigungsschutzklage und zudem dürfte die Entscheidung des Beschlusses durch seine Außenwirkung nicht revidierbar sein.
09.10.2006 um 17:46 Uhr
in welcher form habt ihr im interessenausgleich denn zugestimmt? normalerweise stimmt man der individuellen maßnahme in ´diesen rahmen doch nicht zu. daher wäre der konkrete wortlaut des interessenausgleichs interessant.
eigentlich ersetzt der interessenausgleich nicht das verfahren nach § 102 betrVG so dass ein widerspruch noch möglich ist auch wenn man der maßnahme im allgemeinen zugestimmt hat. im rahmen des § 102 BetrVg sind ja verschiedene gesichtspunkte für den BR zu prüfen. insbesondere die sozialauswahl ist ja noch einmal zu würdigen. hierbei geht es ja um sehr individuelle gesichtspunkte die im einzelnen zu würdigen sind.
09.10.2006 um 17:57 Uhr
ist das ganze über eine Namensliste abgelaufen?
09.10.2006 um 17:59 Uhr
@huettenwolf
ja!
09.10.2006 um 19:00 Uhr
siehe fitting 23. Aufl. § 102 Rn 35c
die namensliste ersetzt nicht anhörung des BR. Der BR kann trotzdem widersprechen. der fitting ist da durchaus hilfreich
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