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Betriebsbedingte Kündigung - Widerspruch des BR im Nachhinein zu einer Kündigung, der er im Interessenausgleich zugestimmt hat?

B
Betriebsrätler
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Betriebsrat in der Lage einer Kündigung, der 2 Jahre zuvor in einem Interessenausgleich zugestimmt wurde, im Nachhinein zu wiedersprechen???

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Community-Antworten (5)

R
Rollie

09.10.2006 um 17:31 Uhr

M.E. nein, denn er hat ja ab Anhörung durch den AG eine Wochenfrist einzuhalten. Darüber hinaus hätte dazu ggf. der AN ja seine Frist für Erhebung der Kündigungsschutzklage und zudem dürfte die Entscheidung des Beschlusses durch seine Außenwirkung nicht revidierbar sein.

P
paula

09.10.2006 um 17:46 Uhr

in welcher form habt ihr im interessenausgleich denn zugestimmt? normalerweise stimmt man der individuellen maßnahme in ´diesen rahmen doch nicht zu. daher wäre der konkrete wortlaut des interessenausgleichs interessant.

eigentlich ersetzt der interessenausgleich nicht das verfahren nach § 102 betrVG so dass ein widerspruch noch möglich ist auch wenn man der maßnahme im allgemeinen zugestimmt hat. im rahmen des § 102 BetrVg sind ja verschiedene gesichtspunkte für den BR zu prüfen. insbesondere die sozialauswahl ist ja noch einmal zu würdigen. hierbei geht es ja um sehr individuelle gesichtspunkte die im einzelnen zu würdigen sind.

H
huettenwolf

09.10.2006 um 17:57 Uhr

ist das ganze über eine Namensliste abgelaufen?

B
Betriebsrätler

09.10.2006 um 17:59 Uhr

@huettenwolf

ja!

P
paula

09.10.2006 um 19:00 Uhr

siehe fitting 23. Aufl. § 102 Rn 35c

die namensliste ersetzt nicht anhörung des BR. Der BR kann trotzdem widersprechen. der fitting ist da durchaus hilfreich

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