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BR Arbeit am Arbeitsplatz

J
Jenniwi
Okt 2018 bearbeitet

Moin ihr Lieben, Wir haben da mal eine Frage. Uns kam in einer Schulung zu Ohren, das es wohl eine Rechtsprechung gab, das es ok ist das Büro für 15 Minuten "abzuschließen" und BR Arbeit zu machen. Alles was länger als 16 Minuten dauert muss als Sitzung geführt werden. Findet ihr darüber was ? Oder liegen wir falsch?

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

12.10.2018 um 14:41 Uhr

Bundesarbeitsgericht Aktenzeichen: 7 ABR 135/09 Typ: Beschluss Entscheidungsdatum: 29.06.2011

Leitsätze: Ein Betriebsratsmitglied muss sich grundsätzlich bei seinem Arbeitgeber abmelden, bevor es an seinem Arbeitsplatz Betriebsratstätigkeit verrichtet.(Rn.24) Das gilt nicht, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls nicht ernsthaft in Betracht kommt, die Arbeitseinteilung vorübergehend umzuorganisieren. Der Arbeitgeber kann dann aber verlangen, dass ihm die Gesamtdauer der in einem bestimmten Zeitraum ausgeübten Betriebsratstätigkeit nachträglich mitgeteilt wird. Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2008, 25 BV 249/07 Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.05.2009, 18 TaBV 6/08

Meinst Du das?

H
hansimglueck

12.10.2018 um 19:43 Uhr

"Alles was länger als 16 Minuten dauert muss als Sitzung geführt werden." Das dürfte nicht zutreffen. Wahrscheinlich hast du etwas missverstanden.

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