W.A.F. LogoSeminare

Müssen JAV-Vertreter und Stellvertreter übernommen werden?

A
azubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Kann mir jemand sagen, ob JAV-Vertreter unbefristet oder nur befristet übernommen werden müssen? Und wie sieht es mit den Stellvertretern aus? Haben die auch einen rechtlichen Schutz, die die Übernahme garantiert?

Vielen Dank!

4.32202

Community-Antworten (2)

S
Steffen

09.10.2006 um 16:49 Uhr

Hi Azubi,

ein JAV-Vertreter ist nach dessen Ausbildung unbefristet zu übernehmen. Am besten du liest dir mal den §60 des BetrVG durch.

Gruss Steffen

J
JAV´ler

10.10.2006 um 14:06 Uhr

§78a BetrVG

Ihre Antwort