Müssen JAV-Vertreter und Stellvertreter übernommen werden?
Hallo!
Kann mir jemand sagen, ob JAV-Vertreter unbefristet oder nur befristet übernommen werden müssen? Und wie sieht es mit den Stellvertretern aus? Haben die auch einen rechtlichen Schutz, die die Übernahme garantiert?
Vielen Dank!
Community-Antworten (2)
09.10.2006 um 16:49 Uhr
Hi Azubi,
ein JAV-Vertreter ist nach dessen Ausbildung unbefristet zu übernehmen. Am besten du liest dir mal den §60 des BetrVG durch.
Gruss Steffen
10.10.2006 um 14:06 Uhr
§78a BetrVG
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