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JAV-Wahlvorstand - darf ich kandidieren?

L
limba
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich bin Wahlvorstandsvorsitzende der diesjährigen JAV-Wahl. Bei uns wird das vereinfachte Wahlverfahren angewendet. Meine Frage: Darf ich mich als Kandidatin aufstellen lassen?

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Community-Antworten (5)

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DocPille

09.10.2006 um 15:55 Uhr

Wählbar sind alle MA die nocht nicht das 25 lebensjahr vollendet haben,und 6 monate dem Betrieb angehören

Z
zwergi

09.10.2006 um 16:38 Uhr

Die Wählbarkeit zur JugendundAuszubildendenvertretung ist doch von keiner bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängig, oder doch? Dachte, das träfe nur bei der Wahl des BR zu !

D
DocPille

09.10.2006 um 16:43 Uhr

stimmt,betriebszugehörigkeit entfällt,ich habe mich verlesen.Danke Zwergi

L
limba

09.10.2006 um 16:58 Uhr

Danke für die schnelle Antwort. Das bedeutet also, dass ich kandidieren kann, obwohl ich im Wahlvorstand bin.

Z
zwergi

10.10.2006 um 11:30 Uhr

Du darfst kandidieren wenn du das 25igste Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Dann bist du wählbar. Ob du wählen darfst hängt davon ab, ob du unter 18 bist , und/oder Azubi! Bist du weder das Eine noch das Andere darfst du nicht wählen. Zieh dir auf jeden Fall §60 BetrVG bis §64 zu gemüt und vergiss den Fitting bloß nicht!!! WICHTIG!!!

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