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Stellvertretende BRV mit befristetem Arbeitsvertrag - auch Kündigungsschutz?

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Tina65
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit April 2006 stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.Habe aber einen befristeten Arbeitsvertag bis zum 31.12.06. Habe ich auch die sogenannte spezielle Kündigungsfrist? Bitte um Hilfe und baldige Antwort! Bin auch Mitglied in der NGG Mit freundlichen Grüßen M. Löhr

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

08.10.2006 um 16:31 Uhr

@Tina65, du hast einen befristeteten Arbeitsvertrag zum 31.12.2006? Dann läuft dein Arbeitsvertrag aus! Da hilft dir der Status Betriebsrat/stellvertr. Vorsitzende überhaupt nicht`s. Ausser dein AG ist so betriebsratsfreundlich und übernimmt dich in ein festes Arbeitsverhältnis. :-)

Aber es war schon immer die legitime, eleganteste Art einen Betriebsrat los zu werden.

H
Heini

08.10.2006 um 16:32 Uhr

Du hast bis zum Ablauf deines befristeten Arbeitsvertrag den besonderen Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder. Dein Arbeitsvertrag endet wie vereinbart, also zum 31.12.2006. Eine automatische Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrages oder Übergang in unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgrund der Mitgliedschaft im BR gibt es nicht.

L
Lotte

08.10.2006 um 16:34 Uhr

Tina65

Nebentipp: Du musst Dich beim AA schon jetzt arbeitssuchend melden, da Dir sonst das AlG gekürzt werden kann. (SGBIII § 37b)

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