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Sitzung des GBR weniger als 8h

M
Miami2017
Okt 2018 bearbeitet

Die Sitzung des GBR, bzw auch ein Seminartag des WAF dauerte keine 8 Stunden, nur 6,5 z.B. Diese Zeiten wurden auch nur dem Zeitkonto gutgeschrieben. Es sind also Minusstunden gegenüber einem 8 h Arbeitstag angefallen. Eine Kollegin meinte nun, es müssen immer 8 h gutgeschrieben werden. Ist das richtig?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

11.10.2018 um 15:44 Uhr

Natürlich warst du für den ganzen Tag verhindert, weil das Seminar ja nicht im gleichen Ort statt fand. Es muss der ganze Tag mit der vollen Arbeitszeit berechnet werden.

P
Pjöööng

11.10.2018 um 16:01 Uhr

Zitat (Miami2017): "Diese Zeiten wurden auch nur dem Zeitkonto gutgeschrieben."

Falsch! Es werden für BR-Arbeit keine Stunden gutgeschrieben, sondern der Arbeitgeber hat für die notwendige Zeit von der Arbeit zu befreien! Siehe § 37 BetrVG: "Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, ..."

Sind also die 6,5 Stunden GBR-Sitzung an Deinem Arbeitsort, dann kann der Arbeitgeber erwarten dass Du die restlichen 1,5 Stunden noch arbeitest (oder BR-Arbeit machst).

Bist Du 100 km entfernt, so wäre auch für die dann notwendige Reisezeit um an Deinen Arbeitsplatz zu kommen, Arbeitsbefreiung zu erteilen, womit ein Erscheinen am Arbeitsplatz nicht mehr zumutbar wäre.

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