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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszubildene und Berufschule

N
Northsman
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Forum, ich habe eine Frage. Auszubildener 19 Jahre alt, hat Mittwochs Berufsschule. Zeit der Schule 8.00 Uhr bis 14 Uhr. Muss er danach noch in den Betrieb ? Weg von Schule zur Ausbildungsstätte ca 15 km. Wenn ja, wie lange darf er noch arbeiten und wo steht das g Ich hab gefunden, das Jugendliche nach der Schule freigestellt sind, aber was ist in dem Fall ?

Vielen Dank

Andy

6.57602

Community-Antworten (2)

I
Immie

17.08.2009 um 11:02 Uhr

@Northsman §9 JugArbSchG

In diesem Fall sieht das so aus... ...Für volljährige Azubis gilt ebenfalls die Freistellung für den Berufsschulunterricht und Verbot der Beschäftigung vor einem Unterrichtstag, wenn der Unterricht vor 9.00 Uhr beginnt. Bei volljährigen Azubis besteht jedoch die Möglichkeit, diese nach allen Berufsschultagen zusätzlich in der Praxis arbeiten zu lassen. Die tatsächliche Berufsschulzeit einschliesslich der Pausen wird auf die tatsächlich vereinbarte Arbeitszeit angerechnet.

http://www.gkbs.rv.bw.schule.de/Schulerecke/Allgemeine_Hinweise/Berufsschulbesuch/berufsschulbesuch.html

Und dann ist noch die Lage deiner Arbeitszeit wichtig.

N
Northsman

18.08.2009 um 12:31 Uhr

danke schön :-)

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