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Zwei Namen auf einer Anhörung ist dies Korrekt?

S
Schumi1
Okt 2018 bearbeitet

Zwei Namen auf einer Anhörung ist dies Korrekt?

37507

Community-Antworten (7)

C
celestro

11.10.2018 um 11:33 Uhr

Sollen denn wirklich 2 Leute versetzt / eingestellt / gekündigt werden ? Wenn ja, sehe ich da jedenfalls kein Problem drin.

R
rsddbr

11.10.2018 um 11:38 Uhr

Ist die Frage nicht ein wenig unkonkret?

Also ich würde sagen: Ein Anhörender und ein Angehörter. Zwei Namen. Ja, korrekt.

A
Angi

11.10.2018 um 14:18 Uhr

Der § 99 BetrVG läuft unter personelle Einzelmaßnahmen. Daraus ergibt sich automatisch für jede Einstellung, Versetzung Ein oder Umgruppierung eine Anhörung pro Person. LG Angel

P
Pickel

11.10.2018 um 15:19 Uhr

Angels Antwort solltest du besser ignorieren.

Richtig ist: Für die Anhörung gibt es keinerlei Formvorschrift. Der AG hat dem BR alle notwendigen Informationen mitzuteilen. Das kann er wenn er mag und es ihm gelingt und der BR die Informationen erlangt auch mit einem Liedchen oder in einem Nebensatz zum Thema Wetterphänomene tun.

T
takkus

11.10.2018 um 15:45 Uhr

Der kleine Feingeist Pickel hat es zwar etwas ironisch umschrieben, aber dem ist an sich nichts hinzuzufügen.

B
BRHamburg

11.10.2018 um 22:10 Uhr

Problematisch könnte es allerdings werden, wenn z.B bei einer Versetzung der einen Versetzung zugestimmt werden soll det andere aber widersprochen. Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist....

C
celestro

12.10.2018 um 02:50 Uhr

"Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist...."

sollte das Gremium vielleicht lieber kollektiv zurücktreten, sofern es nicht in der Lage ist, diese Kleinigkeit zu händeln.

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