Erstellt am 11.10.2018 um 09:33 Uhr von celestro
Sollen denn wirklich 2 Leute versetzt / eingestellt / gekündigt werden ? Wenn ja, sehe ich da jedenfalls kein Problem drin.
Erstellt am 11.10.2018 um 09:38 Uhr von rsddbr
Ist die Frage nicht ein wenig unkonkret?
Also ich würde sagen: Ein Anhörender und ein Angehörter. Zwei Namen. Ja, korrekt.
Erstellt am 11.10.2018 um 12:18 Uhr von Angi
Der § 99 BetrVG läuft unter personelle Einzelmaßnahmen. Daraus ergibt sich automatisch für jede Einstellung, Versetzung Ein oder Umgruppierung eine Anhörung pro Person.
LG
Angel
Erstellt am 11.10.2018 um 13:19 Uhr von Pickel
Angels Antwort solltest du besser ignorieren.
Richtig ist: Für die Anhörung gibt es keinerlei Formvorschrift. Der AG hat dem BR alle notwendigen Informationen mitzuteilen. Das kann er wenn er mag und es ihm gelingt und der BR die Informationen erlangt auch mit einem Liedchen oder in einem Nebensatz zum Thema Wetterphänomene tun.
Erstellt am 11.10.2018 um 13:45 Uhr von takkus
Der kleine Feingeist Pickel hat es zwar etwas ironisch umschrieben, aber dem ist an sich nichts hinzuzufügen.
Erstellt am 11.10.2018 um 20:10 Uhr von BRHamburg
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn z.B bei einer Versetzung der einen Versetzung zugestimmt werden soll det andere aber widersprochen. Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist....
Erstellt am 12.10.2018 um 00:50 Uhr von celestro
"Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist...."
sollte das Gremium vielleicht lieber kollektiv zurücktreten, sofern es nicht in der Lage ist, diese Kleinigkeit zu händeln.