Zwei Namen auf einer Anhörung ist dies Korrekt?
Zwei Namen auf einer Anhörung ist dies Korrekt?
Community-Antworten (7)
11.10.2018 um 11:33 Uhr
Sollen denn wirklich 2 Leute versetzt / eingestellt / gekündigt werden ? Wenn ja, sehe ich da jedenfalls kein Problem drin.
11.10.2018 um 11:38 Uhr
Ist die Frage nicht ein wenig unkonkret?
Also ich würde sagen: Ein Anhörender und ein Angehörter. Zwei Namen. Ja, korrekt.
11.10.2018 um 14:18 Uhr
Der § 99 BetrVG läuft unter personelle Einzelmaßnahmen. Daraus ergibt sich automatisch für jede Einstellung, Versetzung Ein oder Umgruppierung eine Anhörung pro Person. LG Angel
11.10.2018 um 15:19 Uhr
Angels Antwort solltest du besser ignorieren.
Richtig ist: Für die Anhörung gibt es keinerlei Formvorschrift. Der AG hat dem BR alle notwendigen Informationen mitzuteilen. Das kann er wenn er mag und es ihm gelingt und der BR die Informationen erlangt auch mit einem Liedchen oder in einem Nebensatz zum Thema Wetterphänomene tun.
11.10.2018 um 15:45 Uhr
Der kleine Feingeist Pickel hat es zwar etwas ironisch umschrieben, aber dem ist an sich nichts hinzuzufügen.
11.10.2018 um 22:10 Uhr
Problematisch könnte es allerdings werden, wenn z.B bei einer Versetzung der einen Versetzung zugestimmt werden soll det andere aber widersprochen. Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist....
12.10.2018 um 02:50 Uhr
"Wenn diese Möglichkeit auf dem Formular nicht vorgesehen ist...."
sollte das Gremium vielleicht lieber kollektiv zurücktreten, sofern es nicht in der Lage ist, diese Kleinigkeit zu händeln.
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