Unangekündigte Arbeitsbeginnkontrolllisten - Einführung ohne Zustimmung des Betriebsrats zulässg?
In meiner Firma wurden unangekündigt Pünktlichkeitslisten eingeführt, die von Teamleitern geführt werden, die oft selbst unpünktlich sind und zudem auch nicht immer zu einer Frühschicht eingeteilt sind, also es Glückssache ist ob man eingetragen wird oder nicht. Auf der Grundlage dieser subjektiven Erhebung werden sogar Abmahnungen ausgesprochen. Es geht mir vor allem darum zu wissen ob es erlaubt ist solche Listen unangekündigt und auch ohne Zustimmung des Betriebsrats einzuführen. Manche Kollegen wußten bis zu einem Monat nach der Einführung nichts von den Listen. Es wird auch nicht immer daraufhin gewiesen, wann man eingetragen worden ist.
Community-Antworten (4)
06.10.2006 um 17:24 Uhr
werden hier daten elektronisch erhoben bzw. gespeichert? wenn es sich um manuelle listen handelt sehe ich keine rechte des BR verletzt. auch persönlichkeitsrechte der MA sind hier nicht betroffen. ob der AG hier sehr glücklich handelt ist eine andere frage
06.10.2006 um 17:39 Uhr
Die Daten werden manuell in eine Excel Datei eingetragen und dann gespeichert. Dass dies alles unangekündigt geschieht ist also erlaubt?
06.10.2006 um 18:03 Uhr
Ahhh..schöön
EDV gestützte Verhaltens- und Leistungskontrolle unterliegt der MITBESTIMMUNG
Schaut doch mal in den 87 BetrVG
06.10.2006 um 18:10 Uhr
siehe da. also das unangekündigt ist aus meiner sicht kein thema. der MA hat hier ja wohl eine vereinbarte arbeitszeit und da hat er zu erscheinen. wenn er dies nicht tut hat er mit konsequenzen zu rechnen und kann froh sein wenn erst einmal gesammelt wird und der AG nicht gleich losschlägt. das interessante ist nun excel. gibt es bei euch eine BV zu excel. wenn nicht darf der AG excel nicht betreiben (ogal ob es diese auswertung hier gibt oder nicht) solange der BR dem nicht zugestimmt hat. da die von dir genannte liste nicht sehr kompliziert erscheint kann der AG natürlich noch auf eine manuelle lösung umsteigen...
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