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Bewerbung eines Schwerbehinderten - was tun?

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Dieter1
Nov 2016 bearbeitet

Hi wer kann da helfen - Bewerbung eines Schwerbehinderten? Auf eine Stellenausschreibung haben sich ein Schwerbehinderter und eine Angestellte beworben. Wir wurden vom AG nicht informiert und haben in der Betriebsratsitzung die Beschlussfassung zu dieser Stelle aussetzen lassen. Vom AG konnten wir nur die Bewerbung von dem Schwerb. bekommen, weil die Angestellte sich nur mündlich beworben hatte. Sechs Tage später war wieder eine Sitzung, da wurde der Stellvertreter der Schwerbehinderung aus der Sitzung verwiesen, weil der Vertrauensmann im Hause war, aber beruflich nicht an der Sitzung teilnehmen konnte. Wir wurden auch nicht vom Betriebsrat angehört. Haben noch keine Info. gehen aber davon aus, dass der Schwerbehinderte diese Stelle nicht bekommen hat. Der Betriebsrat hat sich die Bewerbungsunterlagen nicht angeschaut.Die Ang.ist die Tochter vom Betriebsleiter. Um schnelle Info. wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

06.10.2006 um 20:59 Uhr

@Dieter1 Seit wann kann ein BR oder eine SBV die Einstellung eines SB erzwingen? Der AG kann - aus welchen Gründen auch immer - denjenigen/diejenige einstellen, die ihm am meisten zusagt.

D
Dieter1

09.10.2006 um 11:04 Uhr

Hi Kölner

wer redet hier von erzwingen.

was hälst Du vom § 80 BertVG und vom § 81 SGB IX.

Ich glaube dass der Bertiebsrat doch gewisse Rechte und Pflichte hat - Oder.

Dieter1

K
Kölner

09.10.2006 um 12:22 Uhr

@Dieter1 Ich wäre ja schon einmal gespannt, ob der AG sich nicht um den § 81 SGB IX "herumreden" kann. Du hast allerdings recht: Einmal kann der BR hier sicher widersprechen...dann wird er es der AG gemerkt haben

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