ich hätte eine Frage zum Thema Mehrarbeit. Im Betrieb wird aktuell eine Sonderschicht gefahren. dies bedeutet für jeden Arbeitnehmer, dass, zeitlich begrenzt, im Monat drei zusätzliche Arbeitstage mit jeweils 5,5 Stunden anfallen. Dies ergibt insgesamt 7 Sonderschichten pro Arbeitnehmer im begrenzten Zeitraum.
Da die Mehrarbeit ja nicht an den normalen Werktagen der Firma geleistet wird, sondern an einem zusätzlichen Tag (6 statt 5 Tage Woche), stellt sich mir die Frage, ob diese 7 zusätzlichen Arbeitstage einen erweiterten Urlaubsanspruch für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet.
Hätte jemand eine Idee wie hier ran zu gehen ist, der Zusätzliche Tag st wie gesagt als Mehrarbeit vereinbart und auf 7 Tage in 2,5 Monaten begrenzt.
Vielen Dank für eure Hilfe