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Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung

D
didi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns soll eine geringfügig Beschäftigte Mitarbeiterin während der Probezeit gekündigt werden. Muss bei der Anhörung §102 der Grund angegeben werden ?

Gruss didi

3.20106

Community-Antworten (6)

W
Werner

05.10.2006 um 14:58 Uhr

Hallo Didi, Ja!

D
didi

05.10.2006 um 15:37 Uhr

Hallo Werner ,

wo kann ich das nachlesen ? didi

N
nidis

05.10.2006 um 15:41 Uhr

§ 102 Abs. 1 BetrVG. Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Der AG hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen.

W
Werner

05.10.2006 um 15:47 Uhr

Danke Nidis, war kurz abwesend.

D
didi

05.10.2006 um 16:11 Uhr

Auch bei einer Kündigung während der Probezeit ?

M
merlin

05.10.2006 um 16:27 Uhr

Ja, bei jeder Kündigung

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