Kündigung einer geringfügigen Beschäftigung
Hallo, bei uns soll eine geringfügig Beschäftigte Mitarbeiterin während der Probezeit gekündigt werden. Muss bei der Anhörung §102 der Grund angegeben werden ?
Gruss didi
Community-Antworten (6)
05.10.2006 um 14:58 Uhr
Hallo Didi, Ja!
05.10.2006 um 15:37 Uhr
Hallo Werner ,
wo kann ich das nachlesen ? didi
05.10.2006 um 15:41 Uhr
§ 102 Abs. 1 BetrVG. Der BR ist vor jeder Kündigung zu hören. Der AG hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen.
05.10.2006 um 15:47 Uhr
Danke Nidis, war kurz abwesend.
05.10.2006 um 16:11 Uhr
Auch bei einer Kündigung während der Probezeit ?
05.10.2006 um 16:27 Uhr
Ja, bei jeder Kündigung
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