Hallo,

eine MA möchte ihren Teilzeitarbeitsvertrag in eine geringfügige Beschäftigung ändern.
Die MA ist seit Juni 1998 im Unternehmen.
Hat sie im Falle eines Sozialplanes schlechtere Karten auf Grund der geringfügigen Beschäftigung, oder werden diese Beschäftigungsverhältnisse genauso bewertet?

Danke und viele Grüße

Nina