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400 EURO Job - bei Sozialplan weniger Schutz?

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

eine MA möchte ihren Teilzeitarbeitsvertrag in eine geringfügige Beschäftigung ändern. Die MA ist seit Juni 1998 im Unternehmen. Hat sie im Falle eines Sozialplanes schlechtere Karten auf Grund der geringfügigen Beschäftigung, oder werden diese Beschäftigungsverhältnisse genauso bewertet?

Danke und viele Grüße

Nina

8.11505

Community-Antworten (5)

R
ridgeback

24.09.2007 um 20:50 Uhr

@nina Der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer ist als Teilzeitbeschäftigter im Sinne des TzBfG anzusehen (§ 2 Abs. 2 TzBfG).

P
paula

24.09.2007 um 22:12 Uhr

@nina

meinst du wirklich Sozialplan oder Interessenausgleich oder Sozialauswahl?

N
nina

25.09.2007 um 19:15 Uhr

Hallo,

Danke für die Antworten. Die MA hat Bedenken, dass sie eher fliegt, wenn sie den Vertrag wechselt. Wenn das nicht so ist, um so besser. :-) @ paula Ich meinte natürlich die Sozialauswahl im Falle eines Interessenausgleichs und Sozialplanes.

Viele Grüße

nina

P
Peanuts

26.09.2007 um 11:17 Uhr

"Die MA hat Bedenken, dass sie eher fliegt, wenn sie den Vertrag wechselt.

Wenn das nicht so ist, um so besser. :-)"

Wie kommst Du darauf, dass dem nicht so ist? Hat hier niemand behauptet!

Muss eine Sozialauswahl getroffen werden, wird ein Vollzeit beschäftigter Arbeitnehmer eher nicht gekündigt werden müssen, nur damit die Kollegin ihren 400 Euro Job behält!

N
nina

26.09.2007 um 13:31 Uhr

Hallo peanuts,

wenn die MA mit ihrem 400-EURO-Vertrag (lt. Aussage von ridgeback) so behandelt wird wie ein TZ-MA (das ist sie ja jetzt schon!), verschlechtert sich ja nix. Oder sehe ich das falsch?

Grüße

nina

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