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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaubsanspruch bei Job auf 400 Euro-Basis

M
metatron
Jan 2018 bearbeitet

Hallo - ich bins wieder,

ein MA der seit 2005 in unserem UN beschäftigt ist, hatte laut AV keinen Urlaubsanspruch. Leider kam er deswegen nicht zum BR und erhielt auf Nachfragen in der Personalabteilung ebenfalls die Auskunft, ihm stehe kein gesetzlicher EU zu (was natürlich Blödsinn ist). Nach Einschalten des BR wurden natürlich für 2006 die 24 Tage gewährt, die "alten" 2005'er sollen als Resturlaub übernommen werden. Dies möchte der MA aber nicht, da er ja nicht schuldhaft versäumt hat, den Urlaub anzutreten. Er möchte vielmehr eine Vergütung des ihm entgangenen EU. Wo muß ich denn nachschlagen, bzw. wie sieht hier die rechtliche Lage aus?

danke im Vorraus

3.98505

Community-Antworten (5)

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Helene

05.10.2006 um 14:36 Uhr

Auch wenn die Personalabteilung hier schuldhaft gehandelt hat, der Urlaubsanspruch aus dem Jahre 2005 ist verfallen. (Stichtag 31. März). Da her kann dieser MA froh sein, wenn die Urlaubstage aus 2005 übernommen werden. Einen rechtlichen Anspruch sehe ich zum Bedauern dieses MA nicht.

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Miparix

05.10.2006 um 14:53 Uhr

Wenn der AG den Urlaub in Geld umwandeln würde, würde der MA ja mehr als 4800 Euro im Jahr verdienen und müßte Steuern und Sozialversicherungen nachzahlen! Der Schuß könnte also nach hinten losgehen!

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Werner

05.10.2006 um 14:58 Uhr

Hallo Miparix, woher weißt Du das der MA ein geringfügig Beschäftigter ist?

M
Miparix

05.10.2006 um 15:20 Uhr

@Werner

aus der Überschrift.

W
Werner

05.10.2006 um 15:48 Uhr

Toll, hab ich gar nicht drauf geachtet.

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