Konstituierung GBR
Hallo zusammen,
unser Unternehmen besteht aus 4 Standorten. An 3 davon besteht ein Betriebsrat. Wir aus dem Hauptstandort, haben schon die zu entsendenden Mitglieder genannt. Aus dem 2. Standort kommen innerhalb der nächsten 2 Wochen die Namen des entsendeten Mitglieder. Der 3. Betriebsratstandort macht mir Sorgen.
Der BR besteht aus 3 Mitgliedern. Vorsitzender krank Stellvertreterin in Elternzeit 3. Mitglied krank
die 2 Ersatzmitglieder dürfen ja nicht in den GBR.
Dürfen wir uns auch ohne Teilnahme des 3. BR's konstituieren? Der GBR würde dann aus 3 anstatt 4 Mitgliedern bestehen.
Oder müssen wir warten bis die Damen und Herren endlich Bescheid geben?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (4)
09.10.2018 um 16:47 Uhr
"die 2 Ersatzmitglieder dürfen ja nicht in den GBR."
sagt wer ? Sofern der genannte BR für den GBR Ersatzmitglieder benannt hat, so wäre dies mMn durchaus möglich (also als Ersatzmitglieder für den GBR auch Ersatzmitglieder des BR zu bennnen).
09.10.2018 um 16:51 Uhr
Es wurde ja leider noch gar keiner benannt. Da die ordentlichen Kollegen alle nicht da sind.
09.10.2018 um 17:04 Uhr
Der GBR würde dann dennoch aus 4 Mitgliedern bestehen und nicht aus 3! Voraussetzung für die Konstituierung (sofern das tatsächlich bei Euch eine solche ist) ist der Entsendebeschluss von mindestens 2 BRen. Danach hat der BR der HV bzw. des größten Betriebes zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Empfänger der Einladung sind die BR-Gremien. Der Problem-BR kann dann entscheiden ob er jemanden entsendet oder nicht.
09.10.2018 um 17:05 Uhr
Die beiden Ersatzmitglieder können eine Sitzung einberufen und GBR-Mitglieder benennen.
Allerdings habe ich gerade gefunden: "Ersatzmitglieder des Betriebsrats können nicht zu Ersatzmitgliedern des Gesamtbetriebsrats bestimmt werden."
Seltsam ! Was soll ein 3er BR sonst machen ?
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