Erstellt am 05.10.2006 um 13:05 Uhr von Werner
Hallo Egon,
ich finde es macht auch keinen Sinn eine Gegendarstellung einer Abmahnung zur Akte zu geben.
Damit würde ich dem ArbGeb doch nur eine Chance auf Abänderung der nicht standhaften Abmahnung geben.
Erstellt am 05.10.2006 um 22:50 Uhr von wölfchen
Hallo Egon,
habe an einer anderen Stelle folgenden, wie ich meine, guten Hinweis für die Formulierung einer Aktennotiz gelesen:
"Hiermit widerspreche ich Ihren Vorwürfen und Darstellungen aus
dem Schreiben vom...ich behalte mir vor, zum gegebenen Zeitpunkt hierzu
ausführlich Stellung zu nehmen".
Erstellt am 05.10.2006 um 23:37 Uhr von Mona-Lisa
@Egon,
dieser "Gesprächsnotiz" ist eine Abmahnung!
was soll sonst der Hinweis ".....(mit evtl. pers. Massnahmen)..."
Wenn der Kollege schon der Meinung ist, eine Gegendarstellung schreiben zu müssen, soll er sie anschliessend privat für sich zu Hause aufbewahren.
Es bringt nicht`s, sie zur "Gesprächsnotiz" in die Personalakte zu geben.