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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gegendarstellung zur Gesprächsnotitz

E
egon
Jan 2018 bearbeitet

Macht es Sinn, auch für eine Gesprächsnotitz (keine Abmahnung) in der das Fehlverhalten (mit evtl. pers. Massnahmen) des MA eindeutig festgehalten wird, eine Gegendarstellung für die Persoakte zu erarbeiten? Die Gesprächsnotitz (Gespräch fand letzte KW statt) wurde von der Abtl. Leitung erstellt und heute zum Gespräch in der Perso mitgebracht. Hier äußerte der Ma das diese Vorwürfe so nicht richtig sind und stellte einiges klar. Für mich sieht das ganze wie eine versteckte Abmahnung aus. Gruß Egon

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Community-Antworten (3)

W
Werner

05.10.2006 um 15:05 Uhr

Hallo Egon, ich finde es macht auch keinen Sinn eine Gegendarstellung einer Abmahnung zur Akte zu geben. Damit würde ich dem ArbGeb doch nur eine Chance auf Abänderung der nicht standhaften Abmahnung geben.

W
wölfchen

06.10.2006 um 00:50 Uhr

Hallo Egon, habe an einer anderen Stelle folgenden, wie ich meine, guten Hinweis für die Formulierung einer Aktennotiz gelesen: "Hiermit widerspreche ich Ihren Vorwürfen und Darstellungen aus dem Schreiben vom...ich behalte mir vor, zum gegebenen Zeitpunkt hierzu ausführlich Stellung zu nehmen".

M
Mona-Lisa

06.10.2006 um 01:37 Uhr

@Egon, dieser "Gesprächsnotiz" ist eine Abmahnung! was soll sonst der Hinweis ".....(mit evtl. pers. Massnahmen)..." Wenn der Kollege schon der Meinung ist, eine Gegendarstellung schreiben zu müssen, soll er sie anschliessend privat für sich zu Hause aufbewahren.

Es bringt nicht`s, sie zur "Gesprächsnotiz" in die Personalakte zu geben.

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