Macht es Sinn, auch für eine Gesprächsnotitz (keine Abmahnung) in der das Fehlverhalten (mit evtl. pers. Massnahmen) des MA eindeutig festgehalten wird, eine Gegendarstellung für die Persoakte zu erarbeiten?
Die Gesprächsnotitz (Gespräch fand letzte KW statt) wurde von der Abtl. Leitung erstellt und heute zum Gespräch in der Perso mitgebracht. Hier äußerte der Ma das diese Vorwürfe so nicht richtig sind und stellte einiges klar.
Für mich sieht das ganze wie eine versteckte Abmahnung aus.
Gruß
Egon