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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss beim Fehlen von Kandidaten des Minderheitsgeschlechts eine Nachfrist gesetzt werden?

H
HGL
Jan 2018 bearbeitet

Die Nachfrist zur Einreichung von Vorschlagslisten zu unserer Betriebsratswahl ist am 02.10.06 abgelaufen. Es wurden 2 Listen mit insgesamt 9 Bewerbern eingereicht ( 7 zu wählende Betriebratsmitglieder ). Die Anzahl der reservierten Sitze für das Geschlecht in der Minderheit (Frauen)beträgt 2. Auf den eingereichten Listen befindet sich jedoch keine Frau. Hätte ich keine Liste oder nicht genügend Kandidaten müsste ich eine Nachfrist setzen. Muss ich das auch beim fehlen der weiblichen Kandidaten?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 22:19 Uhr

@HGL, nein, musst du nicht. Schade, dass sich bei euch keine Frauen zur Kandidatur bereit erklärt haben....... Somit ist die Minderheitenregelung für euch ohne Bedeutung.

B
BR-F

05.10.2006 um 14:53 Uhr

hallo hgl,

nein, wenn sich keine frauen gestellt haben, kann man das geschlecht in der minderheit auch nicht beachten. ... auch wenns traurig ist :o(

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