W.A.F. LogoSeminare

Freistellung für Behördengänge nach Kündigung?

S
shadow
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine dringende Frage: Kann mir jemand einen Paragraphen nennen, indem geregelt ist, ob ein Mitarbeiter, der gekündigt ist, ein Recht auf Freistellung für Behördengänge hat und wenn ja in welchem Rahmen?

Vielen Dank schon einmal im voraus.

Shadow

4.07201

Community-Antworten (1)

P
paula

04.10.2006 um 13:43 Uhr

hat der AG gekündigt?

die freistellung zur stellensuche ist in § 629 BGB geregelt. andere behördengänge könnten ggf. über 616 BGB abgedeckt sein. aber bitte immer in hinblick auf den einzefall prüfen, insbesondere ist immer zu hinterfragen ob es auch einen vergütungsanspruch gibt...

Ihre Antwort