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Arbeitsgericht widerspricht Kündigung - was tut der BR?

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anna1922
Jan 2018 bearbeitet

Eine gekündigte Kollegin, die zum Zeitpunkt der Kündigung BR war, hat vor dem AG die Unwirksamkeit der Kündigung erreicht. Der alte BR hat der Kündigung zugestimmt. Im neuen BR sind von fünf Mitgliedern drei neu. Meine Frage: wie soll sich der BR verhalten? Die beiden Mitglieder, die bereits dem alten BR angehört haben, sehen keinen Handlungsbedarf aus dem Gerichtsurteil.

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Community-Antworten (13)

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Werner

04.10.2006 um 11:09 Uhr

Hallo Anna1922, wenn der BR damals seine Zustimmung nicht erteilt hat, hat er doch rechtlich widersprochen. Schau mal in die Kommentierung zum §103 BetrVG

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Mona-Lisa

04.10.2006 um 11:14 Uhr

@Werner, ".....nicht widersprochen...." kann aber auch bedeuten, dass der Kündigung zugestimmt wurde!

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Werner

04.10.2006 um 11:20 Uhr

@Mona-Lisa, kann! Diese Frage kann uns nur Anna beantworten.

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Mona-Lisa

04.10.2006 um 11:24 Uhr

@Werner, so isses.......

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Waschbär

04.10.2006 um 11:38 Uhr

@ Anna, der "alte" BR hatte der Kündigung "zugestimmt" laut Anna.

Gericht sagt Kündig nicht wirksam !

na ja, anna da kannst du gar nichts "tun", ausser dem AN "Sagen" gut gemacht !

P.S finde ich gut das der AN recht bekommen hat ! frage warum zum teufel hat der "alte" BR der Kündigung damals zugestimmt ??waschbär

HW
Heide Witzka

04.10.2006 um 12:54 Uhr

Herr Waschbär,

Sie haben offensichtlich nähere Informationen zu der Kündigung und zu dem Urteil des Arbeitsgerichtes?

Wie hätten Sie denn als BR auf die Anhörung reagiert? Halten Sie die Argumentation des Arbeitsgerichtes für nachvollziehbar? Was meinen Sie was der Arbeitgeber nun macht?

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Edelweis

04.10.2006 um 13:32 Uhr

@Werner,Mona-Lisa,Heide Witzka die Ausführungen, die Waschbär macht, beziehen sich auf die Angaben,die Anna 1922 in ihrem Beitrag gemacht hat. Bitte lesen. Edelweis

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Werner

04.10.2006 um 13:35 Uhr

Das ist ja echt Klasse. Danke Edelweis. Der Beitrag wurde nachträglich geändert, was selbst mir aufgefallen ist! ;-))))

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 13:36 Uhr

@Edelweis, anna1922 hat ihre Frage verändert!

  1. Version: ".....der alte BR hat der Kündigung nicht widersprochen..... überarbeitete Version: siehe oben........

Also? Am Lesen kann`s nicht liegen!

HW
Heide Witzka

04.10.2006 um 13:42 Uhr

Frau Edelweis, Herr Waschbär,

aus dem Beitrag von anna1922 ist doch der Kündigungsgrund nicht ersichtlich. Wie kann man dann beurteilen, ob das gut ist, dass der AN Recht bekommen hat?

Es ist doch auch nicht ersichtlich, warum das Arbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat. Wie kann man dann "zum Teufel" die Frage stellen, warum der BR der Kündigung zugestimmt hatte.

Bräuchte es für all das nicht etwas mehr Fachwissen`?

P
paula

04.10.2006 um 14:00 Uhr

eigentlich doch egal warum die kündigung unwirksam ist. die AN ist wieder im betrieb und egal was damals bei der kündigung war jetzt gilt es die vergangenheit hinter sich zu lassen und nach vorne zu schauen... und dabei sollte der BR auch die kollegin unterstützen!

paula die pragmatische

P
peters

05.10.2006 um 03:19 Uhr

Heide Witzka,

das Beispiel zeigt eben, dass ein BR verdammt vorsichtig sein sollte, einer Kündigung ausdrücklich zuzustimmen. Ein Arbeitsgericht muss schon seine Gründe haben, wenn es eine Kündigung auch gegen die Zustimmung des BR für unwirksam erklärt.

Vielleicht waren auch "nur" Formfehler des Arbeitgebers ausschlaggebend.

Auf jeden Fall würde ich auch "zum Teufel" die Frage stellen, warum der BR zugestimmt hat. Er sollte sich das Urteil ansehen uns seine Erkenntnisse daraus ziehen. Wenn die Kündigung wirklich nur wegen eines Verfahrensfehlers unwirksam ist und von der Sache her berechtigt wäre, dann sollte der Arbeitgeber beim nächsten Mal eben seine Hausaufgaben besser machen.

HW
Heide Witzka

05.10.2006 um 11:42 Uhr

peters,

wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gewinnt liegt das selten daran, dass die Kündigung unzulässig war In der überwiegenden Anzahl Fälle liegt es daran, dass der Arbeitgeber (bzw. dessen Anwalt) bei der Kündigung oder im Prozess Fehler gemacht hat. Ob die Kündigung "von der Sache berechtigt" war erfährt man in diesen Fällen nicht.

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