Anzahl BR-Mitglieder - bei Erhöhung der MA-Anzahl?
Hallo zusammen, bei der Betriebsratswahl im Frühjahr lag die Anzahl der Mitarbeiter noch unter 200.Jetzt sind wir darüber. Meine Frage: Können(Dürfen) wir die Anzahl der BR-Mitglieder aufstocken (von 7 auf 9) oder regelt das erst die nächste Wahl in 4 Jahren? Gruß Appletree
Community-Antworten (4)
04.10.2006 um 10:48 Uhr
Hallo,
siehe dazu §13 Abs2 Ziffer1 BetrVG
Kurz: frühestens nach 2 Jahren nach der Wahl, wenn ihr die Mitarbeiterzahl verdoppelt habt, mindestens aber 50, dann müßte ein neuer BR gewählt werden
Bis dahin bleibt der BR bei der gewählten Anzahl (bei Eurem Fall bei 7) bis zur nächten BR-Wahl
04.10.2006 um 10:53 Uhr
@appletree, ansonsten bleibt es bis zur nächsten regulären BR-Wahl bei eurer bisherigen BR-Grösse!
@Miparix, hast den letzten Satz noch schnell nachbearbeitet ;-))
04.10.2006 um 16:15 Uhr
nur falls es interessiert:
aber die freistellung nach § 38 BetrVG steht euch jetzt schon zu wenn die anzahl der in der regel beschäftigten über 200 MA liegt. dies ist völlig unabhängig von der frage zu sehen ob eine neuwahl vorzunehmen ist.
04.10.2006 um 16:25 Uhr
@appletree, paula hat vollkommen recht! Lies in der Rd. 15 ff beim § 38 BetrVG Fitting nach.
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