Erstellt am 04.10.2006 um 08:48 Uhr von Miparix
Hallo,
siehe dazu §13 Abs2 Ziffer1 BetrVG
Kurz: frühestens nach 2 Jahren nach der Wahl, wenn ihr die Mitarbeiterzahl verdoppelt habt, mindestens aber 50, dann müßte ein neuer BR gewählt werden
Bis dahin bleibt der BR bei der gewählten Anzahl (bei Eurem Fall bei 7) bis zur nächten BR-Wahl
Erstellt am 04.10.2006 um 08:53 Uhr von Mona-Lisa
@appletree,
ansonsten bleibt es bis zur nächsten regulären BR-Wahl bei eurer bisherigen BR-Grösse!
@Miparix,
hast den letzten Satz noch schnell nachbearbeitet ;-))
Erstellt am 04.10.2006 um 14:15 Uhr von paula
nur falls es interessiert:
aber die freistellung nach § 38 BetrVG steht euch jetzt schon zu wenn die anzahl der in der regel beschäftigten über 200 MA liegt. dies ist völlig unabhängig von der frage zu sehen ob eine neuwahl vorzunehmen ist.
Erstellt am 04.10.2006 um 14:25 Uhr von Mona-Lisa
@appletree,
paula hat vollkommen recht! Lies in der Rd. 15 ff beim § 38 BetrVG Fitting nach.