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Erpressen oder Robin Hood?

S
Spirakos
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, vor einem halben Jahr war ich in einem Seminar für BR-Neulinge. Dort hat der Seminarleiter uns erklärt dass wir Forderungen des Arbeitgebers solange ablehnen können bis wir im Gegenzug eine andere Forderung erfüllt bekommen. Sprich der Chef will als Beispiel das Dienstpläne geändert werden und wir das 5 Menschen ein Festvertag/Entfristung bekommen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, aber laut Seminarleiter ist es rechtens. Als ich meinte "Das ist doch Erpressung" meinte er nur "Seht euch als Robin Hood. Nimmt es den reichen und gibt es den armen". Das ganze soll auch durch ein Gerichtsurteil abgesegnet sein. Getreu dem Motto "Sonst würde der BR nie etwas kriegen".

Meine Frage jetzt an euch: Welches Gerichtsurteil ist das? Was für Erfahrungen habt ihr mit solchen Deals?

Danke.

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Community-Antworten (7)

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Kjarrigan

11.03.2020 um 13:20 Uhr

So krass wie du das ausdrückst ist es sicher nicht gemeint.

Das ist Verhandlungsspielraum und da sind solche "Kompensationsspielchen" erlaubt.

Manche AG machen lieber kleine "Zugeständnisse" um eine schnelle Lösung zu erhalten. Geht der AG nicht darauf ein, muss sich der BR darüber im klaren sein, dass das Kompensationsgeschäft nicht Grund für eine Ablehnung - sondern hier müssen dann ganz klare Ablehnungsgründe für den AG Antrag vorliegen.

N
nicoline

11.03.2020 um 13:40 Uhr

sondern hier müssen dann ganz klare Ablehnungsgründe für den AG Antrag vorliegen Was den 87er angeht braucht es eine ganze Zeit gar keinen klaren Ablehnungsgrund. Da reicht es zu schreiben: "Der BR lehnt ab."

C
Catweazle

11.03.2020 um 14:06 Uhr

Bei Kompensationsgeschäften, um Entfristungen zu erreichen, solltet ihr auch an mögliche Folgen denken. Der Arbeitgeber kann jederzeit betriebsbedingt kündigen. Dann werden evtl. Leute eingestellt/weiterbeschäftigt die eigentlich nicht mehr im Betrieb sind und länger Beschäftigte können gehen.

C
celestro

11.03.2020 um 14:16 Uhr

"Das ganze soll auch durch ein Gerichtsurteil abgesegnet sein. Meine Frage jetzt an euch: Welches Gerichtsurteil ist das?"

Warum man das die Person, die so etwas gesagt hat nicht einfach fragt, werde ich wohl nie verstehen ....

P
Pjöööng

11.03.2020 um 16:20 Uhr

Meines Erachtens ist die Aussage in dieser Allgemeinheit ein einziger Schmarrn und ein Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit, sowie ggf. ein Rechtsmissbrauch.

Eine Verknüpfung sachfremder Forderungen (z.B. Zustimmung zum Dienstpan nur wenn das Weihnachtsgeld erhöht wird) ist in der Regel rechtsmißbräuchlich.

Sachähnliche Dinge dürfen miteinander verknüpft werden (z.B. Genehmigung Überstunden wenn dafür neue Stellen ausgeschrieben werden).

Ansonsten muss man etwas subtiler vorgehen "Chef, wir wären ja gerne hier etwas entgegenkommender, wenn Sie uns dort entgegenkommen würden."

C
celestro

11.03.2020 um 16:24 Uhr

"Ansonsten muss man etwas subtiler vorgehen "Chef, wir wären ja gerne hier etwas entgegenkommender, wenn Sie uns dort entgegenkommen würden.""

Und der Seminarleiter wird das wohl auch so empfohlen haben und nicht "mit der Brechstange".

S
Spirakos

12.03.2020 um 21:36 Uhr

Natürlich nicht mit der Brechstange... Genau wie oben beschrieben "entgegen kommen" war das Motto.

Danke nochmal an alle konstruktiven Kommentare.

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