Diebstahl im Unternehmen (Fremdeinwirkung)- Schadensersatz des Arbeitgebers an bestohlene AN?
Hallo Zusammen! ich wieder... eine Kollegin ist bei uns im Betrieb beklaut (Fremdeinwirkung) worden obwohl das Büro verschlossen war. Eine Diebstahlanzeige hat sich gemacht. Die Polizei bestätigte, das die Bürotür ganz einfach aufzubrechen wäre. Der Punkt ist folgendermaße; Wir haben alle keine verschließbare Schränke nur die Büroräume können verschlossen werden. Die Türen sind in einem miserablen Zustandt. Nun bat die Kollegin im Hilfe seitens des BR weil der ArbG den Ersatz von Handy, Bargeld usw abgeleghnt hat. Der ArbG muß doch versichert sein? Was für Chancen hätte diese Kollegin? bzw. wie kann ich ihr helfen. (bin seit Mai 06 BR) Lieben Dank im Voraus Gruß tutu
Community-Antworten (19)
03.10.2006 um 15:18 Uhr
@tutu Ich konnte noch nie verstehen, warum man seine "Privatsachen" unbeobachtet im Büro lässt; möglicherweise sogar über Nacht! Als AG würde ich hier auch nichts zahlen können und wollen!
Der BR könnte für die Zukunft allerdings verhandeln, dass z.B. ein Tresor beim AG angeschafft wird, damit die ANschaft zu Beginn Ihres Arbeitstages Ihre Wertsachen (auch Handys!) einschliessen können, die dann zum Feierabend wieder abgeholt werden können. Ihr glaubt ja gar nicht wie wenig AN davon Gebrauch machen würden...
03.10.2006 um 15:40 Uhr
@Kölner, alle AN legen ihre Privatsachen in den Tresor? Tut mir leid, aber diese Idee klingt bescheuert....... Da halte ich doch einzelne Spind`s in stabiler Form mit einem ordentlichen Schloss für weitaus praktikabler! Wird auch in vielen Firmen so praktiziert!
03.10.2006 um 16:03 Uhr
@Mona-Lisa Schön, dass Du Dich dran störst... :-) Aber die Idee der AG-Haftung für Privatsachen in diesem Fall halte ich für genauso absurd.
03.10.2006 um 16:21 Uhr
Für persönliche Gegenstände ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich. Bei unbeaufsichtigtem Hinterlegen von persönlichen Gegenständen in unverschlossenen Räumen, Schränken oder anderen Behältnissen ist bei Diebstahl keine Haftung des Arbeitgebers gegeben. Handelt es sich um einen offensichtlichen Einbruchsdiebstahl, ist die private Versicherung einzuschalten. Vielleicht findet der BR ja einen Weg unter Beachtung des § 87 Abs.1, Ziffer 1 und 7 BetrVG den Arbeitgeber zumindest zur Anschaffung von verschließbaren Spinden oder Wertfächer zu bewegen.
03.10.2006 um 17:08 Uhr
@Heini, wer haftet denn, wenn verschliessbare Spind`s aufgebrochen werden?
03.10.2006 um 17:55 Uhr
Mona-Lisa, wird z.B. dein verschlossener Spind, der verschlossene Schreibtisch oder dein verschlossener Schrank am Arbeitsplatz aufgebrochen und deine privaten Sachen gestohlen, so wird der entstandene Schaden meistens durch die Hausratversicherungen ersetzt.
03.10.2006 um 19:19 Uhr
Hallo Heini, ne Frage was meinst Du mit "die private Versicherung oder auch die Hausratversicherung"? des ARG oder AN? im übrigen ist das kein Verstoß seine persönlichen Sachen in einem verschlossen Büro zu hinterlegen. Wenn es keine andere Möglichkeit dafür gibt oder? Ich würde meinen, dass der ARBG bei Einbruchdiebstahl versichert ist??? aber welche Versicherung haftet dafür? Gruß tutu
03.10.2006 um 19:35 Uhr
Gemeint ist die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers.
03.10.2006 um 21:29 Uhr
Kölner, stelle mir gerade die Größe des Tresors für unseren Betrieb vor... Eine weitere Frage würde sich ergeben: Wird die Fahrt vom Tresor zur Arbeitsstätte als AZ gewertet? ;-))
03.10.2006 um 21:38 Uhr
@Lotte, aber gar nie nicht! Der Tresor wird selbstverständlich jeden Morgen von Arbeitsstätte zu Arbeitsstätte und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz transportiert! Wird von 2 extra knackigen Jung`s erledigt!
03.10.2006 um 21:49 Uhr
Hi Köllner und Mona-lisa, ich finde es nicht witzig hier wurde keineswegs vom Tresor gesprochen... evtl. verschließbare Schränke.. Tresor ist hier nicht Thema sondern welche Versicherung dafür aufkommt. Gruß tutu
03.10.2006 um 22:15 Uhr
@tutu, Spielverderber.... ;-))
Kölner und auch Heini haben dir die Antwort doch schon gegeben!
03.10.2006 um 22:41 Uhr
@tutu Es ist aber wirklich besonders witzig, wiederholt nach einer Versicherung zu fragen, die es definitiv nicht gibt!
03.10.2006 um 23:05 Uhr
Mona-Lisa, so dient Kölnis Vorschlag ja sogar der Schaffung von Arbeitsplätzen ;-))
03.10.2006 um 23:12 Uhr
Lottilein, die Bewerbungen für diesen Job werden dann aber von uns ausgewertet und vor allem ausgesucht!
Voraussetzungen: Waschbrettbauch, Haarfarbe egal, nicht unter 30, kräftig, mindestens 1.85 gross, nicht zuviel Intelligenz, müssen nur gut aussehen!
03.10.2006 um 23:17 Uhr
Moni, wir könnten ja einen "knackigen Jungs-Test" ins Internet stellen und nehmen die Gewinner ;-))
04.10.2006 um 00:09 Uhr
@Lotte, Mona-Lisa Danke. ;-)
04.10.2006 um 00:19 Uhr
@Kölner, darfst dich natürlich auch bewerben........
04.10.2006 um 14:51 Uhr
Hallo von einem Unterdrückten,
ich empfehle folgendes Seminar zum AGG: http://www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=7813&mainNav=seminare&subNav=&thirdNav=detail.
Viele Grüße vom abgelehnten Bewerber (zu intelligent ;-)) Klaus
Verwandte Themen
Diebstahl im Betrieb - wie verhält sich BR?
hallo, haben im Geschäft einen Diebstahl aufgedeckt. Der Bestohlene sagt, dass mit der Rückzahlung des Geldes alles erledigt sei. Der BR soll einen Vertrag zwischen beiden aufsetzen, damit dies schri
Falsche Anschuldigungdurch Vorgesetzten wegen Diebstahl _ Klage wegen Verleumdung ?
Hallo zusammen, in unserem Unternehmen wurde einem MA ein Diebstahl unterstellt, der Vorgesetzte hat diese Info von einem anderen MA erhalten und gleich die Personalabteilung eingeschaltet. Unser Per
Gemeinsamer Betriebsrat mehrerer Unternehmen nach Betriebsübergang
Hallo, ich habe folgende Fragen. Zwei unternehmen haben im November 2006 einen Betriebsübergang vollzogen. Es handelt sich dabei um das Unternehmen in dem ich beschäftigt, und auch Mitglied des Be
@Fayence, Thema Urlaub - Lage und Dauer des Urlaubs
Hallo Fayence, könntest Du noch mal zum Beitrag 36216 ? Es ging darum, das ich nach Deiner Aussage auf dem Holzweg wäre, bei meiner Aussage, der AG könne den Urlaub festlegen. Ich habe noch e
Abmahnung ja Schadensersatz nein?
Ein AN führt eine Fehlbetankung ( 20 l ) an einem Fahrzeug aus ( Benzin statt Diesel ). Er unterlässt weiterhin die Information des AG darüber und dokummentiert auch nicht das Fahrtenbuch! Die Tankkar