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Diebstahl im Unternehmen (Fremdeinwirkung)- Schadensersatz des Arbeitgebers an bestohlene AN?

T
tutu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! ich wieder... eine Kollegin ist bei uns im Betrieb beklaut (Fremdeinwirkung) worden obwohl das Büro verschlossen war. Eine Diebstahlanzeige hat sich gemacht. Die Polizei bestätigte, das die Bürotür ganz einfach aufzubrechen wäre. Der Punkt ist folgendermaße; Wir haben alle keine verschließbare Schränke nur die Büroräume können verschlossen werden. Die Türen sind in einem miserablen Zustandt. Nun bat die Kollegin im Hilfe seitens des BR weil der ArbG den Ersatz von Handy, Bargeld usw abgeleghnt hat. Der ArbG muß doch versichert sein? Was für Chancen hätte diese Kollegin? bzw. wie kann ich ihr helfen. (bin seit Mai 06 BR) Lieben Dank im Voraus Gruß tutu

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Community-Antworten (19)

K
Kölner

03.10.2006 um 15:18 Uhr

@tutu Ich konnte noch nie verstehen, warum man seine "Privatsachen" unbeobachtet im Büro lässt; möglicherweise sogar über Nacht! Als AG würde ich hier auch nichts zahlen können und wollen!

Der BR könnte für die Zukunft allerdings verhandeln, dass z.B. ein Tresor beim AG angeschafft wird, damit die ANschaft zu Beginn Ihres Arbeitstages Ihre Wertsachen (auch Handys!) einschliessen können, die dann zum Feierabend wieder abgeholt werden können. Ihr glaubt ja gar nicht wie wenig AN davon Gebrauch machen würden...

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 15:40 Uhr

@Kölner, alle AN legen ihre Privatsachen in den Tresor? Tut mir leid, aber diese Idee klingt bescheuert....... Da halte ich doch einzelne Spind`s in stabiler Form mit einem ordentlichen Schloss für weitaus praktikabler! Wird auch in vielen Firmen so praktiziert!

K
Kölner

03.10.2006 um 16:03 Uhr

@Mona-Lisa Schön, dass Du Dich dran störst... :-) Aber die Idee der AG-Haftung für Privatsachen in diesem Fall halte ich für genauso absurd.

H
Heini

03.10.2006 um 16:21 Uhr

Für persönliche Gegenstände ist jeder Mitarbeiter selbst verantwortlich. Bei unbeaufsichtigtem Hinterlegen von persönlichen Gegenständen in unverschlossenen Räumen, Schränken oder anderen Behältnissen ist bei Diebstahl keine Haftung des Arbeitgebers gegeben. Handelt es sich um einen offensichtlichen Einbruchsdiebstahl, ist die private Versicherung einzuschalten. Vielleicht findet der BR ja einen Weg unter Beachtung des § 87 Abs.1, Ziffer 1 und 7 BetrVG den Arbeitgeber zumindest zur Anschaffung von verschließbaren Spinden oder Wertfächer zu bewegen.

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 17:08 Uhr

@Heini, wer haftet denn, wenn verschliessbare Spind`s aufgebrochen werden?

H
Heini

03.10.2006 um 17:55 Uhr

Mona-Lisa, wird z.B. dein verschlossener Spind, der verschlossene Schreibtisch oder dein verschlossener Schrank am Arbeitsplatz aufgebrochen und deine privaten Sachen gestohlen, so wird der entstandene Schaden meistens durch die Hausratversicherungen ersetzt.

T
tutu

03.10.2006 um 19:19 Uhr

Hallo Heini, ne Frage was meinst Du mit "die private Versicherung oder auch die Hausratversicherung"? des ARG oder AN? im übrigen ist das kein Verstoß seine persönlichen Sachen in einem verschlossen Büro zu hinterlegen. Wenn es keine andere Möglichkeit dafür gibt oder? Ich würde meinen, dass der ARBG bei Einbruchdiebstahl versichert ist??? aber welche Versicherung haftet dafür? Gruß tutu

H
Heini

03.10.2006 um 19:35 Uhr

Gemeint ist die private Hausratversicherung des Arbeitnehmers.

L
Lotte

03.10.2006 um 21:29 Uhr

Kölner, stelle mir gerade die Größe des Tresors für unseren Betrieb vor... Eine weitere Frage würde sich ergeben: Wird die Fahrt vom Tresor zur Arbeitsstätte als AZ gewertet? ;-))

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 21:38 Uhr

@Lotte, aber gar nie nicht! Der Tresor wird selbstverständlich jeden Morgen von Arbeitsstätte zu Arbeitsstätte und von Arbeitsplatz zu Arbeitsplatz transportiert! Wird von 2 extra knackigen Jung`s erledigt!

T
tutu

03.10.2006 um 21:49 Uhr

Hi Köllner und Mona-lisa, ich finde es nicht witzig hier wurde keineswegs vom Tresor gesprochen... evtl. verschließbare Schränke.. Tresor ist hier nicht Thema sondern welche Versicherung dafür aufkommt. Gruß tutu

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 22:15 Uhr

@tutu, Spielverderber.... ;-))

Kölner und auch Heini haben dir die Antwort doch schon gegeben!

K
Kölner

03.10.2006 um 22:41 Uhr

@tutu Es ist aber wirklich besonders witzig, wiederholt nach einer Versicherung zu fragen, die es definitiv nicht gibt!

L
Lotte

03.10.2006 um 23:05 Uhr

Mona-Lisa, so dient Kölnis Vorschlag ja sogar der Schaffung von Arbeitsplätzen ;-))

M
Mona-Lisa

03.10.2006 um 23:12 Uhr

Lottilein, die Bewerbungen für diesen Job werden dann aber von uns ausgewertet und vor allem ausgesucht!

Voraussetzungen: Waschbrettbauch, Haarfarbe egal, nicht unter 30, kräftig, mindestens 1.85 gross, nicht zuviel Intelligenz, müssen nur gut aussehen!

L
Lotte

03.10.2006 um 23:17 Uhr

Moni, wir könnten ja einen "knackigen Jungs-Test" ins Internet stellen und nehmen die Gewinner ;-))

K
Kölner

04.10.2006 um 00:09 Uhr

@Lotte, Mona-Lisa Danke. ;-)

M
Mona-Lisa

04.10.2006 um 00:19 Uhr

@Kölner, darfst dich natürlich auch bewerben........

K
Klaus

04.10.2006 um 14:51 Uhr

Hallo von einem Unterdrückten,

ich empfehle folgendes Seminar zum AGG: http://www.waf-seminar.de/content/seminare/showDetail.php?type=inhalt&term=7813&mainNav=seminare&subNav=&thirdNav=detail.

Viele Grüße vom abgelehnten Bewerber (zu intelligent ;-)) Klaus

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