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Schadensersatz Kündigung

B
BRWORK
Jan 2018 bearbeitet

Kann ein AN mit einer beidseitigen vertraglichen Kündigungsfrist von 3 Monaten von sich aus bereits schon nach einem Monat kündigen? Soweit ich weiß ist dies möglich, aber der AG kann Schadensersatz geltend machen, was wohl in der Praxis kaum durchsetzbar ist, oder!

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (2)

P
Petrus

10.02.2011 um 11:05 Uhr

Befindet sich der ArbN noch in der Probezeit? Was steht über Kündigungsfristen während der Probezeit im Vertrag?

S
Saxonia

11.02.2011 um 01:04 Uhr

Hallo,

meinst Du vielleicht, dass der Kollege, der gekündigt hat, nicht noch drei Monate weiter arbeiten will, sondern vor dem Ende seiner Kündigungsfrist woanders hin wechseln will? In dem Fall kann der Arbeitgeber Schadenersatz geltend machen, soweit ich das weíß. Klüger ist da eine Aufhebungsvereinbarung.

Die dreimonatige Kündigungsfrist bedeutet nicht, dass der Kollege nicht bereits nach einem Monat kündigen kann. Sein Arbeitsverhältnis endet jedoch immer erst mit Ablauf der Kündigungsfrist - also in Deinem Beispiel drei Monate später.

Vielleicht konkretisierst Du Deine Frage noch mal.

Gruß von Saxonia

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