Änderungskündigung durch Ausgliederung - hat der Betriebsrat hier überhaupt eine Wahl?
Unser Unternehmen (Genossenschaft) hat eine Tochterfirma gegründet (GmbH), um Arbeitsprozesse auszugliedern und dort Arbeitskräfte außerhalb des Tarifes anzustellen. Nun sollen von den 12 in der Genossenschaft angestellten Hausmeistern 4 in die GmbH wechseln (per Änderungskündigung), natürlich zu wesentlich schlechteren Bedingungen (längere Wochenarbeitszeit, weniger Lohn, weniger Urlaub, keine Sonderzahlungen mehr). Lt. Gesetz muss der Arbeitgeber sich auf solche Änderungen beschränken, die dem Arbeitnehmer billigerweise zuzumuten sind. Der BR ist der Meinung, es ist dem AN nicht zuzumuten, gleichwohl steht die Drohung des Arbeitgebers im Raum, den betreffenden Hausmeistern betriebsbedingt zu kündigen (wegen Wegfall des Aufgabengebietes, da dieses ausgelagert wird) und die 4 Stellen extern neu zu besetzen. Hat der Betriebsrat hier überhaupt eine Wahl? Oder können wir nur Schadenbegrenzung betreiben? Wie seht ihr das?
Community-Antworten (2)
03.10.2006 um 00:13 Uhr
@tibo Mal sehr zynisch: Der BR hat hier doch eine Wahl/Entscheidung gemäß § 102 BetrVG zu treffen - mehr kann er doch sowieso nicht richten! Demnach ist die Sache doch recht einfach...
03.10.2006 um 00:29 Uhr
tibo, "Unser Unternehmen (Genossenschaft) hat eine Tochterfirma gegründet (GmbH), um Arbeitsprozesse auszugliedern..."
Wieso Änderungskündigungen? BGB 613a?
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