Erstellt am 13.10.2005 um 12:55 Uhr von viktor
Fragen kann man alles - ob die Antwort einem gefällt ist eine andere Sache.
Sinnvoller ist, innerhalb der 3 Wochen-Klagefrist die Änderungskündigung anzufechten (zuvor natürlich das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung annehmen).
Also am Besten Fachanwalt aufsuchen!
Erstellt am 13.10.2005 um 19:38 Uhr von Soisses
Was hätten Sie denn von der Antwort auf diese Frage?
Das ist doch ein völlig normales Vorgehen!
Erstellt am 13.10.2005 um 20:03 Uhr von Cepunkt
Ich hätte halt gerne gewusst, ob das fair ist, was der Verein mit uns macht und uns unsere Räumlichkeiten vermietet und uns arm rechnet. So arm, dass wir halt ein gekürztes Geahlt bekommen.
Erstellt am 13.10.2005 um 20:18 Uhr von Soisses
Im Arbeitsleben geht es nicht um Fairness!
Der Arbeitgeber hat hier eine unternehmerische Entscheidung getroffen (die heute auch jeder vernünftiger Unternehmer genau so trifft) die er so treffen kann ohne jemanden zu fragen.
Ob die Änderungskündigung damit überhaupt etwas zu tun hat kann hier niemand beantworten