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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausgliederung ,jetzt Änderungskündigung - was kann der AN in dem Fall tun?

C
Cepunkt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Habe noch mal eine Frage: Darf ein An den Arbeitgeber fragen, ob er bei einer Ausgliederung des Betriebsteils seinerzeit nicht bewusst ubervorteilt wurde? Hintergrund: Vor gut 18 Monten ausgliedert aus einem Verein in eine gGmbH, nur Mindestkapitaldeckung von 25.000 Euro, jetzt schlechtere wirtschaftlichere Zeiten und Änderungskündigungen mit 550 Euro weniger Gehalt. Das Haus, das unsere Klienten bewohnen, ist z.B. noch im e.V. angegliedert und wir zahlen dafür Miete - hätte das nicht in die gGmbH gehört?

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Community-Antworten (4)

V
viktor

13.10.2005 um 14:55 Uhr

Fragen kann man alles - ob die Antwort einem gefällt ist eine andere Sache.

Sinnvoller ist, innerhalb der 3 Wochen-Klagefrist die Änderungskündigung anzufechten (zuvor natürlich das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung annehmen).

Also am Besten Fachanwalt aufsuchen!

S
Soisses

13.10.2005 um 21:38 Uhr

Was hätten Sie denn von der Antwort auf diese Frage?

Das ist doch ein völlig normales Vorgehen!

C
Cepunkt

13.10.2005 um 22:03 Uhr

Ich hätte halt gerne gewusst, ob das fair ist, was der Verein mit uns macht und uns unsere Räumlichkeiten vermietet und uns arm rechnet. So arm, dass wir halt ein gekürztes Geahlt bekommen.

S
Soisses

13.10.2005 um 22:18 Uhr

Im Arbeitsleben geht es nicht um Fairness!

Der Arbeitgeber hat hier eine unternehmerische Entscheidung getroffen (die heute auch jeder vernünftiger Unternehmer genau so trifft) die er so treffen kann ohne jemanden zu fragen.

Ob die Änderungskündigung damit überhaupt etwas zu tun hat kann hier niemand beantworten

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