Ausgliederung ,jetzt Änderungskündigung - was kann der AN in dem Fall tun?
Hallo. Habe noch mal eine Frage: Darf ein An den Arbeitgeber fragen, ob er bei einer Ausgliederung des Betriebsteils seinerzeit nicht bewusst ubervorteilt wurde? Hintergrund: Vor gut 18 Monten ausgliedert aus einem Verein in eine gGmbH, nur Mindestkapitaldeckung von 25.000 Euro, jetzt schlechtere wirtschaftlichere Zeiten und Änderungskündigungen mit 550 Euro weniger Gehalt. Das Haus, das unsere Klienten bewohnen, ist z.B. noch im e.V. angegliedert und wir zahlen dafür Miete - hätte das nicht in die gGmbH gehört?
Community-Antworten (4)
13.10.2005 um 14:55 Uhr
Fragen kann man alles - ob die Antwort einem gefällt ist eine andere Sache.
Sinnvoller ist, innerhalb der 3 Wochen-Klagefrist die Änderungskündigung anzufechten (zuvor natürlich das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt der rechtlichen Klärung annehmen).
Also am Besten Fachanwalt aufsuchen!
13.10.2005 um 21:38 Uhr
Was hätten Sie denn von der Antwort auf diese Frage?
Das ist doch ein völlig normales Vorgehen!
13.10.2005 um 22:03 Uhr
Ich hätte halt gerne gewusst, ob das fair ist, was der Verein mit uns macht und uns unsere Räumlichkeiten vermietet und uns arm rechnet. So arm, dass wir halt ein gekürztes Geahlt bekommen.
13.10.2005 um 22:18 Uhr
Im Arbeitsleben geht es nicht um Fairness!
Der Arbeitgeber hat hier eine unternehmerische Entscheidung getroffen (die heute auch jeder vernünftiger Unternehmer genau so trifft) die er so treffen kann ohne jemanden zu fragen.
Ob die Änderungskündigung damit überhaupt etwas zu tun hat kann hier niemand beantworten
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