Hallo. Habe noch mal eine Frage:
Darf ein An den Arbeitgeber fragen, ob er bei einer Ausgliederung des Betriebsteils seinerzeit nicht bewusst ubervorteilt wurde?
Hintergrund:
Vor gut 18 Monten ausgliedert aus einem Verein in eine gGmbH, nur Mindestkapitaldeckung von 25.000 Euro, jetzt schlechtere wirtschaftlichere Zeiten und Änderungskündigungen mit 550 Euro weniger Gehalt.
Das Haus, das unsere Klienten bewohnen, ist z.B. noch im e.V. angegliedert und wir zahlen dafür Miete - hätte das nicht in die gGmbH gehört?