Einsatzplanung - Kann der Einsatzleiter vom MA1 verlangen, dass er für einen genehmigten Dienstplan auf einmal einen Urlaubschein haben will?
Hallo Kollegen, habe mal eine kleine Frage an euch
Ein MA1 hat am 01.09.06 einen Dienstplan bekommen der auch vom BR genehmigt war, auf diesem Plan ist er am 27,28,29,30 nicht geplant MA1 hat aber schon 240 Std gearbeitet. Nun ist ein Kollege auf dem Objekt Krank geworden am 26.09 und MA1 soll nun die Schicht am 27.09 Übernehmen, er hat gegenüber dem EInsatzleiter aber gesagt er kann nicht da er seine alte Wohnung Renovieren muss ( MA1 ist grade Umgezogen und muss am 01.10 den Schlüssel übergeben) oder beszahlt mir die Firma die doppelte Miete? Dann ist das Telefonat vollig aus den Fugen geraten der EL hat am Ende verlangt das MA1 für diese Tage Urlaub einreicht, El ist der Meinung er darf die Schicht so Anweisen.
es gibt eine BV dort steht folgendes:
Die EL kann Kurzfristig Dienstpläne (z.B. Krankheit, Kündigung) ändern ohne voherige Zustimmung BR. Die Änderung ist aber am folge Tag dem BR vorzulegen
Nun mmal meine Frage, Kann der Einsatzleiter vom MA1 Verlangen zu Arbeiten bzw. verlangen das er für einen genehmigten Dienstplan auf einmal Urlaubschein haben will ?????
LG Nordi
Community-Antworten (11)
30.09.2006 um 13:20 Uhr
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Es ist nicht möglich, 240 h im Monat zu arbeiten, ohne das Arbeitszeitgesetz zu ignorieren. Das hat der BR genehmigt?
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Was immer der BR da für eine BV abgeschlossen hat, es kann dem AN nicht zugemutet werden, so kurzfristig einzuspringen.
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Verstehe ich es richtig, dass nur dann jemand anders auf die Baustelle kann, wenn der betroffene AN einen Urlaubsantrag stellt? Und das auch noch rückwirkend? Das möchte ich eher nicht kommentieren...
Viele Grüße Klaus
30.09.2006 um 19:08 Uhr
das mit den Stundes ist leider so, ansonsten könne wir nicht leben, desweiteren ist es so in einem Bundesmateltarif verankert worder und der ist nach dem Arbeitszeitgesetz ausgehandelt worden....bei 6,25€ Std Lohn muss man diese Stunden haben um zu Leben....ist leider im Wachgewerbe die Tagesordnung.....
ich wusste es ja in etwa wollte nur ganz sicher sein das An das auf keinen fall machen muss......habe mich deswegen auch schon mit dem Einsatzleiter in den haaren gehabt .....
03.10.2006 um 09:51 Uhr
Um auf der wirklich sicheren Seite zu sein, würde ich bei der Gewerkschaft nachfragen. Als Betriebsratsmitglied sollte man auf jeden Fall organisiert sein um in solchen Fällen kompeten Rat zu bekommen. Leider habe ich persönlich die Erfahrungen machen müssen, je geringer der Lohn ist, desto notwendiger ist die Mitgliedschaft bei Verdi.
Desweiteren muss man beklagen, das gerade Betriebsräte aus dem Bewachungsgewerbe leider nicht organisiert sind
03.10.2006 um 22:27 Uhr
Es ist nicht möglich, 240 h im Monat zu arbeiten, ohne das Arbeitszeitgesetz zu ignorieren von Klaus
Im Manteltarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Nundesrepublik Deutschland, gültig ab 1. September 2005 steht:
§ 6 Arbeitszeit:
1.4 Die monatliche Regelarbeitszeit kann auf bis zu 264 Stunden ausgedehnt werden, ab dem 1. Oktober 2010 jedoch nur noch auf 248 Stunden
03.10.2006 um 22:53 Uhr
@Helene Schön, dass Du das so pauschal beantwortest. Man/frau sollte zumindest erwähnen, dass ein jedes Bundesland unterschiedliche Regelungen hat und auch noch zwischen Objekt-, Revierwach-, Funkstreifen-, und Kontrolldienst unterschieden wird.
03.10.2006 um 23:03 Uhr
@Nordi, "...es gibt eine BV dort steht folgendes: Die EL kann Kurzfristig Dienstpläne (z.B. Krankheit, Kündigung) ändern ohne voherige Zustimmung BR"
So kann man als BR natürlich die MBR aus der Hand geben. Gibt es noch mehr BV die auf diese Weise Eure Mitbestimmungsrechte des §87 BetrVG aushebeln? Würde die BV schnellstmöglich kündigen und eine neue - AN freundlichere - BV abschließen.
04.10.2006 um 01:15 Uhr
@ Lotte ist schon in Arbeit.....stehen schon in den verhandlungen um die neu abzuschließen da sie aber noch nicht ist greift noch die alte .....
@Kölner Das ist keine Pauschale Antwort von Helene wie das teil schon sagt das ist ein BUNDESMATEL für das Sicherungsgewerbe .... ist traurige Wahrheit in unserm Lande
04.10.2006 um 09:36 Uhr
@Kölner
Hier wurde die Behauptung von Klaus aufgestellt, das es nicht möglich ist 240 h im Monat zu arbeiten, ohne das Arbeitszeitgesetz zu ignorieren. Darauf habe ich geantwortet, nicht mehr und nicht weniger. Ich bin davon ausgegangen, das jedem gewerkschaftlich organisierten Mitglied klar ist, das es für die einzelnen Bundesländer Mantelergänzungstarifverträge gibt.
Jetzt stellst Du hier die Behauptung auf, das es unterschiedliche Arbeitszeiten zwischen Objekt-, Revierwach-, Funkstreifen-, und Kontrolldienst gibt, die im Bundesmanteltarifvertrag oder in den Mantelergänzungstarifvertrag für die einzelnen Bundesländer geregelt sind.
Ich stelle fest: Deine Behauptung ist falsch
Vielleicht bist Du ja in der Lage, hier irgendwelche Beispiele aufzuführen.
04.10.2006 um 17:23 Uhr
@Helenchen Hier Deine Beispiele:
- Manteltarifvertrag für den Freistaat Thüringen: § 5
- Manteltarifvertrag für RP und Saarland: § 8
- usw...
04.10.2006 um 21:20 Uhr
@Kölner
In Baden-Württemberg gibt es ab dem 01. April 2006 keinen Manteltarifvertrag mehr. Es gibt jetzt nur noch den Mantelergänzungstarifvertrag für die Arbeitnehmer des Wach- und Sicherheitsgewerbe. Dort findet man auch keine unterschiedliche Arbeitszeiten zwischen Objekt-, Revierwach-, Funkstreifen-, und Kontrolldienst. Es gibt selbstverständlich unterschiedliche Regelungen bei Mehrarbeit- und Mehrarbeitsvergütung. Das war aber hier nicht das Thema. Es ging hier einzig und allein um die Arbeitszeit
Weil Du noch vom Manteltarifvertrag sprichst, den es in dieser Form auch in anderen Bundesländern nicht mehr gibt, gebe ich Dir als Frau den Rat, es wird Zeit, das Du Deine Informationsbroschüren mal neu ordnest, bevor Du versuchst Kolleginnen plump anzumachen
Denk mal darüber nach.
05.10.2006 um 23:44 Uhr
@Helene Du willst Dich also hier mit mir kommunikativ duellieren... Das wird nicht gehen! Ich sehe nämlich, dass Du völlig unbewaffnet bist.
Meine Empfehlungen:
- befasse Dich erst einmal mit dem MantelRAHMENtarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe
- lies Dir § 6 gut durch und erläutere mir die in Abs.2 genannten Öffnungsklauseln
- dann darfst Du Dir auch noch einmal die regionalen Ergänzungstarifverträge ansehen... ...dann reden wir weiter!
post scriptum: Ich hoffe Du weisst, wie die heilige Helene gelebt hat und umgekommen ist...
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