W.A.F. LogoSeminare

AN mit Kindern bekommt keinen Urlaub in der Ferienzeiten - Was kan man als BR tun?

B
br_odl
Jan 2018 bearbeitet

Ende Juli verläßt MA1 altersbedingt unsere Firma. Seine Tätigkeit übernimmt nun MA2 zusätzlich, der in das neue Tätigkeitsumfeld eingearbeitet wurde. Weitere MA sind in diese Tätigkeiten nicht integriert. Nun wollte MA2, der 2 schulpfl. Kinder hat in den Ferienzeiten 3 Wochen in Urlaub gehen. Dies wird vom AG verweigert mit der Begründung, daß dann ja niemand da ist, der die Arbeit tätigen kann. Angebot vom AG ist, er kann ja im Juni in Urlaub gehen, da ist nämlich MA1 noch da und nennt dies betriebliche Verlange, die Vorrang hätten. MA1 müßte zudem seinen Resturlaub auch vorher abgelten und könnte es nicht ans Ende seiner Arbeitszeit legen. Mit welchen Paragraphen kann man hier dagegen argumentieren ? Wir als BR sind inzwischen eingeschalten worden, da sich die Fronten zwischen MA2 und AG sich verhärtet haben. Für jeden anwendbaren Paraghraphen oder Hinweis bin ich sehr dankbar.

2.68103

Community-Antworten (3)

N
nachtradler

25.04.2006 um 12:34 Uhr

Hallo, im §7(1) Bundesurlaubsgesetz ist das doch geregelt. Die Wünsche des Mitarbeiters sind zu berücksichtigen. Da er laut deiner Aussage der einzige MA ist, der diese Arbeit machen kann, kann es ja nicht sein das dies aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird, denn dann bekäme er ja nie Urlaub. Als mus der AG dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub nehmen kann.

N
nidis

25.04.2006 um 15:22 Uhr

Außerdem greift hier der § 87 BetrVG. Der BR hat nämlich in diesem Fall eine klare Mitbestimmung und kann den AG sogar bei einer Nichteinigung in die Einigungsstelle zwingen.

Gruß nidis

B
br_odl

25.04.2006 um 15:22 Uhr

Danke Nachtradler, soweit so gut, daß haben wir ja auch schon vorgebracht. Der AG beharrt aber darauf, daß der MA2 vor dem Ruhestand des MA1 seinen Jahresurlaub antreten kann und für das nächste Jahr möchte er sich dann eine zweite Kraft anlernen, der die Vertretung machen kann. Hätte ich vorher dazu schreiben sollen, aber es ist ja meistens nicht immer so einfach. Der AG meint das mit den betrieblichen Belangen auch diese Situation in diesem Jahr. Selbst ein Entgegenkommen seitens MA2 (nur 14 Tage Urlaub) ignoriert der AG und meint wörtlich "der Ober sticht den Unter" und andere Drohungen, wie bei Gehaltsverhandlungen usw. wird sich dies nicht gerade günstig für Ihn auswirken. Deshalb fordert nun natürlich MA2 seine 3 Wochen ein.

Ihre Antwort