Erstellt am 25.04.2006 um 10:34 Uhr von nachtradler
Hallo,
im §7(1) Bundesurlaubsgesetz ist das doch geregelt. Die Wünsche des Mitarbeiters sind zu berücksichtigen. Da er laut deiner Aussage der einzige MA ist, der diese Arbeit machen kann, kann es ja nicht sein das dies aus betrieblichen Gründen abgelehnt wird, denn dann bekäme er ja nie Urlaub. Als mus der AG dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub nehmen kann.
Erstellt am 25.04.2006 um 13:22 Uhr von nidis
Außerdem greift hier der § 87 BetrVG. Der BR hat nämlich in diesem Fall eine klare Mitbestimmung und kann den AG sogar bei einer Nichteinigung in die Einigungsstelle zwingen.
Gruß nidis
Erstellt am 25.04.2006 um 13:22 Uhr von br_odl
Danke Nachtradler, soweit so gut, daß haben wir ja auch schon vorgebracht. Der AG beharrt aber darauf, daß der MA2 vor dem Ruhestand des MA1 seinen Jahresurlaub antreten kann und für das nächste Jahr möchte er sich dann eine zweite Kraft anlernen, der die Vertretung machen kann. Hätte ich vorher dazu schreiben sollen, aber es ist ja meistens nicht immer so einfach. Der AG meint das mit den betrieblichen Belangen auch diese Situation in diesem Jahr. Selbst ein Entgegenkommen seitens MA2 (nur 14 Tage Urlaub) ignoriert der AG und meint wörtlich "der Ober sticht den Unter" und andere Drohungen, wie bei Gehaltsverhandlungen usw. wird sich dies nicht gerade günstig für Ihn auswirken. Deshalb fordert nun natürlich MA2 seine 3 Wochen ein.