AT-Vertrag
In unserem nicht Tarifgebundenen Unternehmen haben wir Außendienstmitarbeiter die so den ganzen Tag Quer durchs Land Reisen. Nun haben wir eine Anhörung zur Einstellung eines neuen AD-Mitarbeiter erhalten und haben uns deshalb mal mit dieser Gruppe von Mitarbeitern beschäfftigt.
Wir haben nun raus bekommen, dass diese Mitarbeiter alle einen AT-Vertrag haben der besagt das mit dem Grundgehalt ALLE Überstunden abgegolten sind. Eine Arbeitszeitaufzeichnung machen diese Mitarbeiter nicht, und das Gehalt ist zwar im Vergleich zu anderen MA super aber noch weit unter der Höchsten stufe des für uns in Frage kommenden Tarifvertrags.
- AT-Vertrag in einem nicht Tarifgebundenen Unternehmen? (Klingt schon kommisch)
- Alle Überstunden sind mit dem Grundgehalt Abgegolten, sollte ja soweit ich weiß nicht zulässig sein oder?
- Keine Arbeitszeitaufzeichnung bedeutet ja dann auch, keine nachgewiesenen Überstunden. Findet der AG sicher toll, wir aber nicht. Mindestens die Überstunden müssen doch aufgezeichnet und zwei Jahre aufbewart werden oder?
- Gehalt liegt ca. 1000€ unter EG 13 Metall Berlin/Brandenburg.
Was würdet ihr machen??? Feuer frei, Cheff mach weiter so oder der Einstellung wiedersprechen weil im AV regelungen stehen die so nicht zulässig sind (mind. die Überstunden Geschichten)?
Wir sind recht frische Betriebsräte.
Community-Antworten (3)
05.10.2018 um 13:45 Uhr
Die Widerspruchsgründe sind im § 99 BetrVG abschließend aufgeführt. Regelungen in Arbeitsverträgen und das Gehalt gehören nicht dazu. Ich bezweifle ob das überhaupt AT-Mitarbeiter sind. Unter anderem müssten sie eine höhere Vergütung bekommen als die höchste Stufe des Tarifvertrages vorsieht.
05.10.2018 um 19:59 Uhr
„Ich bezweifle ob das überhaupt AT-Mitarbeiter sind. Unter anderem müssten sie eine höhere Vergütung bekommen als die höchste Stufe des Tarifvertrages vorsieht.“ Humbug!
05.10.2018 um 23:20 Uhr
Ihr solltet eure Mitbestimmung ausüben. Also verlangen, dass der AG euch Mehrarbeit zur Zustimmung zuvor bekannt gibt - und ihr dann eben nicht zustimmt. Außerdem fordert ihr die Arbeitszeitnachweisen für diese Mitarbeiter. Ihr solltet allerdings bei diesen Schritten nicht vergessen, den betroffenen Kollegen zu sagen, warum ihr so handelt.
Der AG erzählt den Aussendienstlern nämlich ständig, dass sie etwas besonderes sind.
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