Erstellt am 28.09.2006 um 13:22 Uhr von pit47
Hallo Christina,
nach § 99 BetrVG muß der AG den BR unterrichten.
Sprecht den AG (Geschäftsführer oder Personalchef) darauf an und verlangt in Zukunft die Unterrichtung des BR, wenn es nicht geschieht ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen (Infos dafür bei der Gewerkschaft).
Erstellt am 28.09.2006 um 13:27 Uhr von Werner
Hallo Christina,
ich würde den Personalverantwortlich schriftlich über die fehlende Zustimmung des BR §99 aufmerksam machen und Ihn auffordern diese personelle Maßnahme umgehend rechtlich abzusichern.
Ihn auch noch auffordern in Zukunft derartige Sachen nur mit vorheriger Zustimmung des BR durchzuführen.
Nötigenfalls auch noch mit dem Hinweis auf eventuelle Einleitung Arbeitsrechtlicher Schritte.
Erstellt am 28.09.2006 um 17:01 Uhr von huettenwolf
Hi Christina,
uns ist das vor 5 Jahren auch so gegangen. Wir, BR neu, wuden plötzlich mit Leiharbeitnehmern im Unternehmen konfrontiert. Wir haben uns mit einem Anwalt zusammengesetz, ein Beschlussverfahren eingeleitet und im Vergleich vor Gericht angeboten, unter welchen Bedingungen die GF mit Leiharbeitern um die Ecke kommen darf. Bestätigung durch uns muss zwar nach wie vor erfolgen, wir brauchen aber nur noch prüfen, ob die damals ausgehandelten Bedingungen vorhanden sind. Unsere GF war so überrascht, dass es bis heute (fast) perfekt klappt.
Erstellt am 29.09.2006 um 06:49 Uhr von Walter
Hallo Christina, ich würde mir sofort alle Unterlagen über die Leiharbeiter vorlegen lassen, besonders mir das Zertivikat des Bundes über geprüfte und zugelassene Leiharbeitsfirmen vorlegen lassen. Dann würde ich der Geschäftsleitung unmißverständlich ihren Verstoß gegen § 99 BetVG klarmachen und im Wiederholungsfall eine Klage auf Unterlassung oder eine einstweilige Verfügung androhen. Ob die beiden Leiharbeiter weiter in Euerer Firma sein können, würde ich vom Verhalten Euerer Geschäftsleitung abhängig machen.
Gruß Walter