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Leiharbeiter in Firma ohne Wissen des BR - was tun?

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Christina
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns in der Firma arbeiten seit heute 2 Leiharbeiter die von einer Personalagentur kommen. Durch Zufall sah der BR eine fremde Person auf dem Werksgelände und sprach diese an, was er suchte. Darauf sagte diese Person: Ich arbeite seit heute hier, ich komme von Persona Service.

Wie oder was sollen wir als BR (NEU) tun??

Danke für die Hilfe!!

Christina

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Community-Antworten (4)

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pit47

28.09.2006 um 15:22 Uhr

Hallo Christina, nach § 99 BetrVG muß der AG den BR unterrichten. Sprecht den AG (Geschäftsführer oder Personalchef) darauf an und verlangt in Zukunft die Unterrichtung des BR, wenn es nicht geschieht ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen (Infos dafür bei der Gewerkschaft).

W
Werner

28.09.2006 um 15:27 Uhr

Hallo Christina, ich würde den Personalverantwortlich schriftlich über die fehlende Zustimmung des BR §99 aufmerksam machen und Ihn auffordern diese personelle Maßnahme umgehend rechtlich abzusichern. Ihn auch noch auffordern in Zukunft derartige Sachen nur mit vorheriger Zustimmung des BR durchzuführen. Nötigenfalls auch noch mit dem Hinweis auf eventuelle Einleitung Arbeitsrechtlicher Schritte.

H
huettenwolf

28.09.2006 um 19:01 Uhr

Hi Christina, uns ist das vor 5 Jahren auch so gegangen. Wir, BR neu, wuden plötzlich mit Leiharbeitnehmern im Unternehmen konfrontiert. Wir haben uns mit einem Anwalt zusammengesetz, ein Beschlussverfahren eingeleitet und im Vergleich vor Gericht angeboten, unter welchen Bedingungen die GF mit Leiharbeitern um die Ecke kommen darf. Bestätigung durch uns muss zwar nach wie vor erfolgen, wir brauchen aber nur noch prüfen, ob die damals ausgehandelten Bedingungen vorhanden sind. Unsere GF war so überrascht, dass es bis heute (fast) perfekt klappt.

W
Walter

29.09.2006 um 08:49 Uhr

Hallo Christina, ich würde mir sofort alle Unterlagen über die Leiharbeiter vorlegen lassen, besonders mir das Zertivikat des Bundes über geprüfte und zugelassene Leiharbeitsfirmen vorlegen lassen. Dann würde ich der Geschäftsleitung unmißverständlich ihren Verstoß gegen § 99 BetVG klarmachen und im Wiederholungsfall eine Klage auf Unterlassung oder eine einstweilige Verfügung androhen. Ob die beiden Leiharbeiter weiter in Euerer Firma sein können, würde ich vom Verhalten Euerer Geschäftsleitung abhängig machen. Gruß Walter

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