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Ablehnung Teilnahme an Fachtagung

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Julie79
Mai 2025 bearbeitet

Hallo, wir möchten mit zwei BR Mitgliedern zu einer zweitägigen Fachtagung fahren. Dort werden u.a. 6 Workshops zeitgleich angeboten, die alle was mit der BR Arbeit zu tun haben. Deshalb zu zweit. Jetzt hat der AG einfach unter unseren Beschluss geschrieben: Eine Person reicht. Bin gerade ratlos, wie ich reagieren soll. Wir haben noch nie einen Anwalt gebraucht, weil immer alles ok war.

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Community-Antworten (13)

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Pickel

16.05.2025 um 14:10 Uhr

Habt ihr euch denn schon überlegt, auf welcher Grundlage ihr überhaupt ein Teilnahmerecht seht`

T
takkus

16.05.2025 um 14:23 Uhr

Da es auf dieser Fachtagung um Themen gehen wird, die durchaus für eine fach- und sachgerechte Durchführung der BR- Tätigkeit notwendig sind und die Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG geregelt ist.

@Julie79: Ihr habt einen rechtsgültigen Beschlussunter Einhaltung aller notwendigen Formalien gem. BetrVG gefasst. Der ArbGeb kann gerne die Einigungsstelle anrufen wenn er meint, dass 2 Personen zu viel sind. Will er den Beschluss anfechten, muss er zum ArbGer gehen. Das könntest Du ihm im ersten Schritt mittteilen.

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XYZ68

16.05.2025 um 15:34 Uhr

Manchmal hilft aber auch reden: Wir hatten das auch schon und haben den Arbeitgeber erklärt, das für uns besonders wichtige / interessante Themen zeitgleich in verschiedenen Workshops behandelt werden und somit es sinnvoll ist, 2 Leute zur Fachtagung zu schicken. Danach war es ok.

P
Pickel

16.05.2025 um 17:41 Uhr

Takkus, du irrst. Erforderliche Schulungen müssen systematisch Wissen vermitteln. Fachtagungen dienen hingegen eher dem Austausch. Es ist also durchaus erst zu klären, welche ganz konkreten Inhalte zu schulen sind, ob diese auch systematisch qualifiziert vermittelt werden und ob deine solche Fachtagung dafür angemessen ist.

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DummerHund

16.05.2025 um 19:37 Uhr

@Pickel Der AG stellt ja hier nicht die Fachtagung in Frage, sondern die Personenanzahl. Von daher denke ich könnte er ein Problem kriegen.

C
celestro

17.05.2025 um 00:47 Uhr

Hat sich der AG-Troll den nächsten Nicknamen erstellt? Für alle, die es hier wirklich ernst meinen (aus dem Startpost):

"Workshops zeitgleich angeboten, die alle was mit der BR Arbeit zu tun haben."

WER außer Betriebsräten, sollten zu dieser Fachtagung fahren?

S
Saft

17.05.2025 um 10:34 Uhr

Don ´t Feed the Trolls

K
Kehler

19.05.2025 um 09:49 Uhr

Echte Arbeit? du weißt doch garnicht was das ist.

K
Kehler

19.05.2025 um 10:01 Uhr

Bürgergeldempfänger wie du, auch nicht.

OH
Olav HB

19.05.2025 um 11:56 Uhr

Es liegt ein ordnungsgemäßen Beschluss zur Entsendung zu einer Veranstaltung vor und der AG zweifelt die Erforderlichkeit in Teilen (wer geht?) an?

Da gibt es ein klarer Weg:

  1. Man spricht den AG an und erklärt noch einmal, warum man die Leute die man entsendet nimmt. Manchmal sieht ein AG dann ein, dass es durchaus sinnvoll ist, manchmal kommt aber der AG auch mit ein vernünftigers Argument, was man noch einmal in einer Beratung mitnehmen kann.

  2. Es gibt keine gütliche Einigung, dann geht es zum Arbeitsgericht. Dieser Schritt kann man den AG auch ankündigen (nicht androhen!) und darauf hinweisen, dass die Kosten mit sich bringt (Ihr braucht da nämlich ein Fachanwalt damit ihr richtig vertreten seid). Dies ist manchmal dann doch den kleinen Schubs den ein AG braucht zuzustimmen, denn unegachtet den Ausgang des Verfahrens, die KOsten hat er auf jeden Fall an der Backe.

Es gibt bestimmte Veranstaltungen (Fortbildungen) die beim Arbeitsgericht "Selbstläufer" sind. Das sind die Grundlagen wie BetrVG und Arbeitsrecht. Bei Spezialfortbildungen (wie z.B. BEM) kommt es auf die Argumentation an. Bleiben wir eben beim Beispiel BEM: ein ganzes 11-Gremium muss man nicht zu ein BEM-Seminar schicken, da reichen 2 Personen die dies als Schwerpunkt in ihre BR-Tätigkeit haben. Ähnlich ist es bei eine Fachtagung. Für euch interessant ist, dass der AG die Teilnahme nicht grundsätzlich in Frage stellt, nur die Anzahl der teilnehmende Personen. Wenn ihr hier richtig argumentiert habt ihr beim Arbeitsgericht in der Regel gute Chancen.

J
Julie79

26.05.2025 um 15:20 Uhr

Es liegt ein Beschluss vor und Freistellung nach §37/6 +§40/1 + §54/1 (sind kein Konzern BR) ist auf der Anmeldung angegeben. Haben jetzt noch mal eine Sehr ausführliche Begründung geschrieben, warum wir zu zweit fahren und warten auf Antwort.

M
Muschelschubser

26.05.2025 um 16:50 Uhr

@Julie79

Ein guter Schritt. Erstmal ausargumentieren warum die Teilnahme in der Stärke sinnig ist, ohne gleich die ganz schwereren Geschütze aufzufahren.

Ich bin auch ein Freund von einer sukzessiven Eskalation, denn meistens bekommt man die Kuh vorher vom Eis. Ich schaue auch gerne mal, welche Argumente ich ggf. auch für die Beschäftigten und für das Unternehmen finde. Denn ist ist immer am schönsten, wenn man hinter sagen kann, wir nutzen neu gewonnenes Wissen gemeinsam.

Wenn das aber alles nicht fruchtet, tut ein Exempel allerdings auch mal gut, damit der AG weiß dass man nicht nur Platzpatronen verschießt.

AW
Andreas WAF

26.05.2025 um 22:24 Uhr

hr habt null Anrecht auf eine Teilnahme an Fachtagungen, zumal die eh nichts bringen! Geht endlich echter Arbeit nach, anstatt sinnlos Ressourcen des AG zu verschwenden!

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