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Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

ML
Martina Lomba
Apr 2019 bearbeitet

Wann endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen? Zwei Wochen nach Wahlausschreiben oder eine Woche vor der Wahl?

Dies sagt die Wahlordnung § 6 Vorschlagslisten (1) Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen

Dies steht in der Vorlage 215a Wahlausschreiben im vereinfachten Verfahren einstufig : 11. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen des Betriebs sind hiermit aufgefordert, dem Wahlvorstand bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung, also bis zum ……………………, Wahlvorschläge einzureichen.

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Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

12.04.2019 um 12:16 Uhr

Schau doch mal was in der Wahlordnung direkt VOR dem § 6 steht ("Abschnitt" und "Unterabschnitt") und vergleiche es mit dem was Du zur Vorlage 215a zitiert hast.

K
krambambuli

12.04.2019 um 13:38 Uhr

Ihr müsst doch wissen, ob ihr normal (ab 5 BR-Mitglieder) oder vereinfacht wählt. Und dann schaut man in den richtigem Abschnitt der Wahlordnung.

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