Wann endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen?
Zwei Wochen nach Wahlausschreiben oder eine Woche vor der Wahl?

Dies sagt die Wahlordnung
§ 6 Vorschlagslisten
(1) Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen

Dies steht in der Vorlage 215a Wahlausschreiben im vereinfachten Verfahren einstufig :
11. Die wahlberechtigten Arbeitnehmer/-innen des Betriebs sind hiermit aufgefordert, dem Wahlvorstand bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Wahlversammlung, also bis zum ……………………, Wahlvorschläge einzureichen.