Erstellt am 27.09.2006 um 19:51 Uhr von Mona-Lisa
@keiler69,
der Wahlvorstand hat richtig gehandelt!
Zudem muss er dich nicht informieren, dass du dich als Kandidat aufstellen lassen kannst.
Das ist ganz allein deine Angelegenheit.
Abgesehen davon hast du doch gewusst, dass BR-Wahlen anstehen.........
Erstellt am 27.09.2006 um 19:59 Uhr von Ramses II
"Abgesehen davon hast du doch gewusst, dass BR-Wahlen anstehen........."
Woher?
Erstellt am 27.09.2006 um 20:04 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
schon mal was z.B. von Kollegen, mit denen man Kontakt hat gehört?
Wenn in dem Betrieb von keiler69 bisher kein Betriebsrat vorhanden war, ist das bei den Kollegen ein Thema!
Erstellt am 27.09.2006 um 20:09 Uhr von Ramses II
Und woher weisst Du dass diese Kontakte bestanden haben?
Erstellt am 27.09.2006 um 20:20 Uhr von Mona-Lisa
@Ramses II,
ich unterstell das ganz einfach!
Erstellt am 27.09.2006 um 20:27 Uhr von Ramses II
Ok!
Jetzt habe auch ich das verstanden...
Erstellt am 27.09.2006 um 21:42 Uhr von Fayence
keiler69,
Deine Antwort findest Du in der Wahlordnung unter §24.
Da Abwesenheit wegen Krankheit nicht die Voraussetzung für die unaufgeforderte Übersendung der Wahlunterlagen gem. Abs. 3 erfüllt, wirst Du dem WV keinen Strick drehen können.
Erstellt am 28.09.2006 um 20:43 Uhr von keiler69
Schönen Dank für eure Antworten.
Macht mich zwar nicht glücklich aber doch ein wenig schlauer.
Erstellt am 28.09.2006 um 21:27 Uhr von Ramses II
keiler69,
warum würde es Dich glücklich machen wenn Du die Wahl anfechten könntest?