BR Wahl anfechten - wegen fehlender Info zur Kandidatur?
In unserem Betrieb gibt es bis jetzt keinen BR. Am 07.09. hing der Wahlvorstand das Wahlausschreiben aus. Wahlvorschläge waren bis zum 21.09. möglich. Die Wahl selber soll am 25.10. stattfinden. Soweit alles richtig und gut. Da ich von Mitte juli bis zum 23.09. krank war, schickte mir der Wahlvorstand Briefwahlunterlagen zu. Fakt ist also; Ich kann wählen hatte aber keine Möglichkeit mich selber zur Wahl aufstellen zu lassen. Hätte mich der Wahlvorstand vor dem 21.o9. informieren müssen?? Leider habe ich darüber keine Infos gefunden. Kann mir jemand helfen. Herzlichen dank im vorraus
Community-Antworten (9)
27.09.2006 um 21:51 Uhr
@keiler69, der Wahlvorstand hat richtig gehandelt! Zudem muss er dich nicht informieren, dass du dich als Kandidat aufstellen lassen kannst. Das ist ganz allein deine Angelegenheit. Abgesehen davon hast du doch gewusst, dass BR-Wahlen anstehen.........
27.09.2006 um 21:59 Uhr
"Abgesehen davon hast du doch gewusst, dass BR-Wahlen anstehen........."
Woher?
27.09.2006 um 22:04 Uhr
@Ramses II, schon mal was z.B. von Kollegen, mit denen man Kontakt hat gehört? Wenn in dem Betrieb von keiler69 bisher kein Betriebsrat vorhanden war, ist das bei den Kollegen ein Thema!
27.09.2006 um 22:09 Uhr
Und woher weisst Du dass diese Kontakte bestanden haben?
27.09.2006 um 22:20 Uhr
@Ramses II, ich unterstell das ganz einfach!
27.09.2006 um 22:27 Uhr
Ok!
Jetzt habe auch ich das verstanden...
27.09.2006 um 23:42 Uhr
keiler69, Deine Antwort findest Du in der Wahlordnung unter §24.
Da Abwesenheit wegen Krankheit nicht die Voraussetzung für die unaufgeforderte Übersendung der Wahlunterlagen gem. Abs. 3 erfüllt, wirst Du dem WV keinen Strick drehen können.
28.09.2006 um 22:43 Uhr
Schönen Dank für eure Antworten. Macht mich zwar nicht glücklich aber doch ein wenig schlauer.
28.09.2006 um 23:27 Uhr
keiler69,
warum würde es Dich glücklich machen wenn Du die Wahl anfechten könntest?
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