Erstellt am 27.09.2006 um 19:57 Uhr von Mona-Lisa
@jackelonso,
"Ich habe ich die Info, dass wir in einer BR Sitzung den BRV notfalls abwählen können, hierzu würden wir natürlich ein Ersatzmitglied einladen."
Warum ein Ersatzmitglied? Ihr 3 BR`s sind das vollständige Gremium!
"Notfalls" könnt ihr mit der einfachen Mehrheit euren BRV abwählen, und anschliessend einen neuen wählen.
Höher gestellt ist euer BRV sicher nicht! Als BRV ist er das Sprachrohr vom Gremium.
Erstellt am 27.09.2006 um 21:20 Uhr von Heini
Ein Vors. mit solch einer Ansicht gehört abgewählt.
Ein ErsMitgl. müsst ihr nicht einladen, da bei einer Abwahl des BRVors er nicht als persönlich betroffen zu sehen ist. Er kann auch selber mit abstimmen.
Erstellt am 27.09.2006 um 21:34 Uhr von Fayence
@ jackelonso
" Z.B. waren wir mit Beschluss beim Chef, dass Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten genommen werden soll"
Ist Euer BRV nicht für Eure Beschlussmitteilungen zuständig? Wundert mich ja auch etwas...
Desweiteren: Däubler, 10. Aufl., § 80 BetrVG, RN 103
In kleineren Betrieben, die nicht über einen Betriebsausschuss nach §27 BetrVG verfügen können, hat gem. §27 BetrVG Abs.4 anstelle des Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende BRV (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) oder ein anderes beauftragtes BRM das Einblicksrecht.
Im übrigen gibt es auch andere Rechtsmeinungen, die ein Einsichtsrecht in kleineren Betrieben verneinen!
Erstellt am 28.09.2006 um 06:45 Uhr von jackelonso
Hallo Fayence, hallo Mona-Lisa, hallo Heini,
danke für die Antworten, ihr habt uns/mich bestätigt. Ersatzmitglied wollte ich zuladen, weil der BRV ja betroffen ist und ich glaubte, das er dann nicht mit abstimmen kann.
Zu der Frage von Fayence ob der der BRV für die Beschlußmitteilungen zuständig ist, er ist derzeit in Urlaub und die Beschlüsse wurden ja erst am letzten Donnerstag gefasst, Freitag standen sie noch nicht in Schriftform zur Verfügung, fehlender Computer..... habe zu Hause geschrieben.