Erstellt am 27.09.2006 um 20:36 Uhr von Catweazle
Ein bisschen schwer verständlich deine Frage. Die BRM werden nicht einzeln eingeladen sondern der BR. Der kann dann Vertreter entsenden.
-- 2 Mitglieder des BR sind nicht eingeladen worden.
daraus schließe ich, dass mindestens 1 BRM eingeladen worden ist. Macht aber irgendwie keinen Sinn.
Du solltest schon etwas konkreter werden.
Erstellt am 27.09.2006 um 21:12 Uhr von Fayence
Jessi,
meinst Du den Arbeitsschutzausschuß, den der AG gem. ASiG §11 einsetzen muss?
Erstellt am 27.09.2006 um 21:16 Uhr von Jessi
Hallo Catweazle,
werde versuchen etwas konkreter zu werden.
Ich habe 2 Mitgl. des BR´s geschrieben, weil das Gremium des BR 2 Personen für den ASA
benannt hat und diese Namen dem Ausschuss mitgeteilt hat. (Nach neuer BR Wahl im Mai)
Seit der neuen Amtszeit des BR war das heute die erste Sitzung des ASA.
Meine gezielte Frage ist; Muss der BR, bzw. in unserem Fall die 2 Personen, nicht immer zu den Sitzungen des ASA eingeladen werden? Ich bin davon ausgegangen.
Erstellt am 27.09.2006 um 21:24 Uhr von Jessi
Hallo Fayence,
jetzt hast du mich ertappt. Ja genau den mein ich. Laut dem § 11, müssen ja 2 BR in dem Ausschuss sein, oder versteh ich das falsch?
Erstellt am 27.09.2006 um 21:31 Uhr von matze83
Hi
der §11 schreibt:" ...Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch."
Da ist kein schwammiger Bereich! Wenn kein BR geladen wurde, macht auf euer MBR nach BetrVG §87 / Abs. 7.
Das müsste eigentlich reichen, ansonsten richtet euch eine Einigungsstelle ein.
Mfg
Erstellt am 27.09.2006 um 21:49 Uhr von Jessi
Hallo Ramses II und Matze83,
danke für eure Antworten.
Muss Euch noch eine Frage stellen, wäre schön wenn ich auch darauf noch eine Antwort bekomme. Wenn der Beauftragte d. AG vor hat, das Gremium d. ASA , in Zukunft nicht mehr laut § 11 zusammen kommen läßt, ist doch ein grober Verstoß, oder?
Er kann sich doch nicht zu jeder Sitzung mal den einen oder anderen dazu holen.
Diese Sitzungen wo nicht vollständig eingeladen wird, wären dann nicht gültig, oder?
Erstellt am 27.09.2006 um 22:02 Uhr von Jessi
Hi RamsesII,
die ein oder anderen Leute war ne blöde Aussage von mir. Meinte eigentlich folgendes:
z B.: gestrige Sitzung, keine BRM und nur 1 Sicherheitsbeauftragten und bei der nächsten Sitzung 2 Sicherheitsbeauftragte und dann auch mal die BRM dazu.
Aber deine Antworten haben mir geholfen und mich bestätigt. Dann werden wir es mal klären.
Danke MfG Jessi
Erstellt am 28.06.2022 um 11:20 Uhr von hoertre
hallo ich bin sbv und wurde nicht in die asa eingeladen. was tun
Erstellt am 28.06.2022 um 11:38 Uhr von celestro
Der für die Einladung zuständigen Person folgenden Link schicken:
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/sbv/arbeitsschutzausschuss-asa-teilnahmerecht-sbv
Erstellt am 28.06.2022 um 11:45 Uhr von Kjarrigan
1. Sein Teilnahmerecht einfordern
2. Einen eigenen Thread aufmachen und keine 16 Jahre alten wieder hervorholen
Erstellt am 28.06.2022 um 12:59 Uhr von Gott