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ASA - Sitzung! Müssen alle Mitglieder dazu eingeladen werden?

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Jessi
Jun 2022 bearbeitet

Hallo zusammen, brauche schnelle Antwort um reagieren zu können. Folgendes ist passiert: Unser Arbeitssicherheitsausschuss hat heute getagt. Zur Sitzung eingeladen waren, der Vertreter der Geschäftsführung und dessen Stellvertreterin, Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft und 1 Sicherheitsbeauftragter. Die übrigen 3 Sicherheitsbeauftragten und 2 Mitglieder des BR sind nicht eingeladen worden. Das ist doch nicht korrekt, oder? Wie würdet ihr in dieser Situation als BR vorgehen?

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Community-Antworten (11)

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Catweazle

27.09.2006 um 22:36 Uhr

Ein bisschen schwer verständlich deine Frage. Die BRM werden nicht einzeln eingeladen sondern der BR. Der kann dann Vertreter entsenden.

-- 2 Mitglieder des BR sind nicht eingeladen worden.

daraus schließe ich, dass mindestens 1 BRM eingeladen worden ist. Macht aber irgendwie keinen Sinn.

Du solltest schon etwas konkreter werden.

F
Fayence

27.09.2006 um 23:12 Uhr

Jessi, meinst Du den Arbeitsschutzausschuß, den der AG gem. ASiG §11 einsetzen muss?

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Jessi

27.09.2006 um 23:16 Uhr

Hallo Catweazle, werde versuchen etwas konkreter zu werden.
Ich habe 2 Mitgl. des BR´s geschrieben, weil das Gremium des BR 2 Personen für den ASA benannt hat und diese Namen dem Ausschuss mitgeteilt hat. (Nach neuer BR Wahl im Mai) Seit der neuen Amtszeit des BR war das heute die erste Sitzung des ASA. Meine gezielte Frage ist; Muss der BR, bzw. in unserem Fall die 2 Personen, nicht immer zu den Sitzungen des ASA eingeladen werden? Ich bin davon ausgegangen.

J
Jessi

27.09.2006 um 23:24 Uhr

Hallo Fayence, jetzt hast du mich ertappt. Ja genau den mein ich. Laut dem § 11, müssen ja 2 BR in dem Ausschuss sein, oder versteh ich das falsch?

M
matze83

27.09.2006 um 23:31 Uhr

Hi

der §11 schreibt:" ...Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:

dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch."

Da ist kein schwammiger Bereich! Wenn kein BR geladen wurde, macht auf euer MBR nach BetrVG §87 / Abs. 7.

Das müsste eigentlich reichen, ansonsten richtet euch eine Einigungsstelle ein.

Mfg

J
Jessi

27.09.2006 um 23:49 Uhr

Hallo Ramses II und Matze83, danke für eure Antworten. Muss Euch noch eine Frage stellen, wäre schön wenn ich auch darauf noch eine Antwort bekomme. Wenn der Beauftragte d. AG vor hat, das Gremium d. ASA , in Zukunft nicht mehr laut § 11 zusammen kommen läßt, ist doch ein grober Verstoß, oder? Er kann sich doch nicht zu jeder Sitzung mal den einen oder anderen dazu holen. Diese Sitzungen wo nicht vollständig eingeladen wird, wären dann nicht gültig, oder?

J
Jessi

28.09.2006 um 00:02 Uhr

Hi RamsesII, die ein oder anderen Leute war ne blöde Aussage von mir. Meinte eigentlich folgendes: z B.: gestrige Sitzung, keine BRM und nur 1 Sicherheitsbeauftragten und bei der nächsten Sitzung 2 Sicherheitsbeauftragte und dann auch mal die BRM dazu. Aber deine Antworten haben mir geholfen und mich bestätigt. Dann werden wir es mal klären. Danke MfG Jessi

H
hoertre

28.06.2022 um 13:20 Uhr

hallo ich bin sbv und wurde nicht in die asa eingeladen. was tun

C
celestro

28.06.2022 um 13:38 Uhr

Der für die Einladung zuständigen Person folgenden Link schicken:

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/sbv/arbeitsschutzausschuss-asa-teilnahmerecht-sbv

K
Kjarrigan

28.06.2022 um 13:45 Uhr

  1. Sein Teilnahmerecht einfordern
  2. Einen eigenen Thread aufmachen und keine 16 Jahre alten wieder hervorholen
G
Gott

28.06.2022 um 14:59 Uhr

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