Keine Gleichbehandlung der Mitarbeiter z.B. bei Urlaub - wie kann der BR hier wirkungsvoll agieren?
Hallo zusammen.
Folgendes ist bei uns zur Zeit im Argen: Ein Vorgesetzter bevorzugt eine Mitarbeiterin. Dies zeigt sich u.A. in der Urlaubsplanung (sie kann so kurzfristig Urlaub planen wie sie möchte, bei anderen wird der Urlaub abgelehnt weil z.B. 5 Tage vorher zu kurzfristig ist).
Weiterhin wird die Dame aus privaten Belangen zur S-Bahn kutschiert (weil sie zu faul ist 10 Minuten zu laufen) und dafür ein anderer Mitarbeiter aus dem Arbeitsprozess abbeordert, die Dame mit dem Firmenwagen zur Bahn zu fahren.
Teilweise lässt der Vorgesetzte auch Urlaubsanträge von anderen Mitarbeitern 6 Monate liegen um sie dann abzulehnen. Die Dame wiederrum bekommt ihre Anträge nach spätestens einem Tag genehmigt.
Diese offensichtliche Ungerechtigkeit möchten wir so nicht hinnehmen. Wie kann der BR hier wirkungsvoll agieren, wenn der GF dagegen nichts unternimmt, dieses Verhalten praktisch billigt ?
Danke für Antworten und Grüße.
Community-Antworten (7)
27.09.2006 um 18:00 Uhr
Rede halt mit diesem Vorgesetzten, und mach ihm klar, dass dieses Verhalten auffällig ist.
27.09.2006 um 18:30 Uhr
ich würde hier auch den kontakt zu der führungskraft suchen. wenn das nichts bringt so könnte man eine offizielle beschwerde an den BR denken. dazu muss aber ein mitarbeiter die initiative zeigen..
27.09.2006 um 21:37 Uhr
Wirkungsvoll agieren kann der BR, wenn er nachstehendes konsequent umsetzt. Ihr solltet dem Arbeitgeber mitteilen, das der Betriebsrat auf grund der Probleme bei der Urlaubsplanung in der Abteilung xxxxx die Notwendigkeit sieht künftig sein Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1, Ziffer 5 auszuüben. Der Arbeitgeber wird schriftlich aufgefordert in Verhandlungen über eine Betriebsvereinbarung einzutreten, in der die Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie das Verfahren zur Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer geregelt werden soll. Wenn dann eine Vernünftige BV abgeschlossen wurde, habt ihr eine Handhabe diese Schikanen wirkungsvoll zu beenden. Gibt es Probleme, hier nochmals nachfragen.
Grundlage: § 87 BetrVG Mitbestimmungsrechte
Abs.1: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
Ziffer: 5 Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;
27.09.2006 um 22:30 Uhr
@heini
also ich denke die urlaubsproblematik ist nur ein problem. außerdem denke ich das allgemeine urlaubsgrundsätze hier ungeeignet sind. urlaubsgrundsätze geben dem AG zwar einen rahmen vor und er kann nicht mehr nach dem nasenprinzip vorgehen, ABER urlaubsgrundsätze sind auch eine geisel für alle anderen. flexibilität geht flöten und die kollegen werden BR verfluchen.
aber sicher alles eine wertungsfrage. ich finde den ansatz mit der beschwerde schicker
27.09.2006 um 23:14 Uhr
Na gut, dann lassen wir die Mitbestimmungsrechte sausen wenn sich einige Kollegen benachteiligt fühlen, ob andere schikaniert werden ist ja auch egal. Übrigens, Betriebsräte brauchen wir auch nicht, es gibt Kollegen die empfinden den BR auch als geisel. Da brauch man sich hier nur im Forum umsehen.
28.09.2006 um 00:45 Uhr
Heini,
na da bist Du jetzt scheinbar aber an einem recht wunden Punkt getroffen worden.
Finde, es kommt auch auf die Größe des Unternehmens an, ob eine BV sinnvoll wäre, der o.g. Betrieb hört sich für mich recht überschaubar an.
Und die MBR kann der BR in einem kleinen Betrieb z.B.auch wahrnehmen, indem er seine Aufgaben nach § 80 Abs 1 wahrnimmt und darüber wacht, dass der § 7 des BUrlG eingehalten wird.
28.09.2006 um 10:18 Uhr
Ok, danke für die Ausführungen. Ich werde das mal mit unserem BR-Vorsitzenden besprechen.
Gruß.
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