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BR-Neuwahl - Art der Tätigkeit im Betrieb bei bisher freigestellten BR-Mitgliedern?

W
wkasparov
Nov 2016 bearbeitet

Hallo.

Wir müssen den Betriebsrat neu wählen. Nun stellt sich die Frage, mit welcher Tätigkeitsbeschreibung die bisher freigestellten Betriebsratsmitglieder in den neuen Wahlvorschlagslisten und Stimmzetteln genannt werden sollen. Wie wird das bei ihnen gehandhabt?

Vielen Dank

5.44809

Community-Antworten (9)

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Mona-Lisa

27.09.2006 um 19:11 Uhr

@wkasparov, wo ist das Problem? das sind freigestellte Br-Mitglieder, und werden in den Vorschlagsliste auch so benannt.

RI
Ramses II

27.09.2006 um 22:01 Uhr

Mona-Lisa,

dieses Vorgehen ist unzulässig.

Es ist in diesem Falle die letzte Tätigkeit anzugeben.

M
Mona-Lisa

27.09.2006 um 22:14 Uhr

@Ramses II, die letzte Tätigkeit ist freigestellter BR..........

RI
Ramses II

27.09.2006 um 22:30 Uhr

Mona-Lisa,

es heißt ja im der WO korrekt "Art der Beschäftigung im Betrieb". Es geht hier nicht darum, womit man sich beschäftigt, sondern als was man beschäftigt wird.

Arbeitsgerichte sind sogar der Ansicht dass durch die Angabe "Betriebsrat" die Wahl beeinflusst wird.

M
Mona-Lisa

27.09.2006 um 22:41 Uhr

@Ramses II, ich lass dir das nicht ganz! Du sagst richtigerweise "Art der Beschäftigung im Betrieb"! Alle anderen Bewerber tragen sich mit ihrer aktuellen Beschäftigung ein. Der freigestellte BR ist nun mal freigestellt! Ob er das nach der Wahl immer noch ist, steht auf einem anderen Blatt..........

W
wkasparov

28.09.2006 um 12:15 Uhr

Wir müssen deshalb neuwählen, weil bei der letzten Wahl auf den Stimmzetteln BRV, stv. BRV und freigestellter BR stand. Dies wurde vom AG gerügt und führte zum Rücktritt des BR. (Dies wurde so schon seid mehreren Wahlen so gehalten - ist aber verständlich und wird nun geändert) Der Arbeitsrichter ging aber speziell auf die freigestellten nicht ein ... rügte aber ausdrücklich die Angabe BRV und stv. BRV.

M
Mona-Lisa

28.09.2006 um 13:12 Uhr

@Ramses II, ....und ich habs dir nicht geglaubt! tschuldigung......... :-))

L
lobo6666

19.10.2006 um 16:25 Uhr

hallo mona-lisa,

du hast geschrieben, dass die arbeitsgerichte der ansicht seien, dass durch die angabe "betriebsrat" die wahl beeinflusst wird. hast du dazu quellen-angaben o.ä.? haben bei uns im betrieb gerade ein ähnliches problem bei der wahl der schwerbehindertenvertretung.

M
Mona-Lisa

20.10.2006 um 22:24 Uhr

@lobo6666, tut mir leid, das war nicht ich, das war der mit der "ledrigen Haut", Ramses II ;-))

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