Arbeitnehmer müssen ihre Anliegen dem Betriebsrat schriftlich einreichen.
Stimmt es, das Arbeitnehmer, die Hilfe beim Betriebsrat suchen, dieses schriftlich tun müssen. Leider habe ich bisher keinen Hinweis im BetrVg gefunden
Community-Antworten (6)
03.10.2018 um 02:17 Uhr
Nein! .
03.10.2018 um 09:46 Uhr
Das machen Betriebsräte, wenn sie nicht so oft von Arbeitnehmern "belästigt" werden wollen.
03.10.2018 um 13:07 Uhr
So einen BR hatten/haben wir auch. Es wurden viele (fadenscheinige) Gründe, bis hin zu "das ist Gesetz", angeführt. Habe gesucht und gesucht und kein Gesetz gefunden. Wenn ich was vom BR will, dann gibt es ein offizielles Schreiben. Hatte so den Eindurck daß man sich vor so manchem drücken wollte/will. Denn mündlich ist anonymer als schriftlich und viele haben Angst, daß ihre schriftlich fixierten Anliegen gegen sie verwendet werden können. Keine Fiktion alles schon passiert.
03.10.2018 um 18:35 Uhr
Kopmmt ein bischen darauf an, welche Hilfe gewünscht ist. Wenn der Kollege sich nur mal auskotzen will, kann er das beim BRM seiner Wahl mündlich tun. Wenn das BRM die Sache ins Gremium tragen soll, wäre eine schriftliche Einwilligung mit den Inhalten dazu nicht schlecht. (Es gibt schließlich manchmal so "Missverständnisse"...) Wir machen das bisher nicht, aber der Datenschutz hat natürlich auch bei uns Spuren hinterlassen. Wenn der BR sich einer Beschwerde annehmen soll, dann erwarten wir das schriftlich und sind bei Bedarf auch bei der Formulierung behilflich.
03.10.2018 um 23:13 Uhr
Bei Problemen würde ich Anliegen oder Problemen per eMail einreichen. Hier gibt es die Funktion ...gelesen und erhalten. So mache ich es immer, Da kann niemand sagen habe ich nicht gelesen. Bei Abgabe per nicht eMail, quittieren lassen.
04.10.2018 um 01:08 Uhr
Ich halte es auch von Vorteil eine Beschwerde schriftlich zu haben, um z.B. Missverständnissen vorzubeugen. Aber das kann man auch zusammen mit dem Mitarbeiter machen.
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