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Teilnahme an Besprechung BR,GBR, Arbeitgeber - Kann der SBV teilnehmen?

M
mitsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leut,

haben morgen eine Besprechung mit unserem Arbeitgeber, BR und GBR. Es geht dort um Personalplaung, Weiterbildung etc. Kann der SBV teilnehmen. Gruß Mitsi

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Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

27.09.2006 um 19:37 Uhr

@mitsi, .....hat die Vertrauensperson der Schwbeh das Recht, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse teilzunehmen...... Kannst im § 32 BetrVG Fitting nachlesen.

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Fayence

27.09.2006 um 21:46 Uhr

@ w-j-l

Ich finde es schön, dass Du da kein Problem siehst! :-)

P.S. Überlege grad, welche Themen schwerbehinderte AN nicht betreffen könnten....

W
w-j-l

28.09.2006 um 14:15 Uhr

@Mona-Lisa

nicht jede Besprechung des BR mit den AG ist ein Monatsgespräch im Rahmen einer Sitzung, und nicht an jedem Gespräch nimmt der gesamte BR teil. Deshalb greift der 32 hier nicht zwangsläufig.

@Fayence

da fallen mir eine Menge Themen ein, die z.B. nur einzelne AN oder Fachabteilungen betreffen.

W
w-j-l

28.09.2006 um 19:28 Uhr

Da sehe ich kein Problem. Bei diesen Themen kann damit gerechnet werden, dass Belange der schwerbehinderten Menschen betroffen sind.

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