Erstellt am 27.09.2006 um 17:37 Uhr von Mona-Lisa
@mitsi,
.....hat die Vertrauensperson der Schwbeh das Recht, an allen Sitzungen des BR und seiner Ausschüsse teilzunehmen......
Kannst im § 32 BetrVG Fitting nachlesen.
Erstellt am 27.09.2006 um 19:46 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Ich finde es schön, dass Du da kein Problem siehst! :-)
P.S.
Überlege grad, welche Themen schwerbehinderte AN nicht betreffen könnten....
Erstellt am 28.09.2006 um 12:15 Uhr von w-j-l
@Mona-Lisa
nicht jede Besprechung des BR mit den AG ist ein Monatsgespräch im Rahmen einer Sitzung, und nicht an jedem Gespräch nimmt der gesamte BR teil.
Deshalb greift der 32 hier nicht zwangsläufig.
@Fayence
da fallen mir eine Menge Themen ein, die z.B. nur einzelne AN oder Fachabteilungen betreffen.
Erstellt am 28.09.2006 um 17:28 Uhr von w-j-l
Da sehe ich kein Problem.
Bei diesen Themen kann damit gerechnet werden, dass Belange der schwerbehinderten Menschen betroffen sind.