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Schulungsverpflichtung / Schulungsanspruch Grundlagenthema Arbeitsrecht - Urteil BAG?

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Röhren-Fan
Nov 2016 bearbeitet

Trotz Stichwortsuche finde ich den Beitrag nicht mehr: ich suche den Eintrag, bei dem es um ein BAG-Urteil zum Schulungsanspruch / der Bildungsverpflichtung des BR in Sachen Grundlagenthema Arbeitsrecht geht. Soweit ich mich erinnere, war das Urteil ziemlich aktuell aus dem Jahr 2004.

3.20503

Community-Antworten (3)

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paula

27.09.2006 um 15:07 Uhr

ein entsprechendes BAG urteil aus dem genannten zeitraum habe ich nicht gefunden. aber es gibt sehr aktuelle rechtsprechung einiger LAGs

z.B. LAG Hamm 10 TaBV 121/05 beschluss vom 27.01.2006

oder Hessisches Landesarbeitsgericht 15.09.2005 9 TaBV 189/04

die liste läßt sich fast beliebig erweitern

F
Fayence

27.09.2006 um 17:40 Uhr

Hallo Röhren-Fan, vielleicht reichen Dir ja auch ältere BAG-Urteile? :-)

Die Übernahme des BR-Amtes verpflichtet die BR-Mitglieder zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihnen obliegenden Amtspflichten. Soweit hierzu der Erwerb besonderer Kenntnisse erforderlich ist, sind die BR-Mitglieder zur Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen verpflichtet. Denn die den BR-Mitgliedern obliegenden Aufgaben, Rechte und Pflichten sind ihnen nicht um ihrer selbst willen, sondern zur Wahrnehmung der Interessen der AN des Betriebs zuerkannt. Lehnt ein BR-Mitglied die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen.

Dazu: BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82 und BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79

Gruß Fayence

P.S. "Arbeitsrecht" gehört zu den Grundlagen, die jedes BRM kennen muss!

P
paula

27.09.2006 um 18:24 Uhr

@fayence

na die alten dinger hätte ich auch gehabt :-))

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