Schulungsverpflichtung / Schulungsanspruch Grundlagenthema Arbeitsrecht - Urteil BAG?
Trotz Stichwortsuche finde ich den Beitrag nicht mehr: ich suche den Eintrag, bei dem es um ein BAG-Urteil zum Schulungsanspruch / der Bildungsverpflichtung des BR in Sachen Grundlagenthema Arbeitsrecht geht. Soweit ich mich erinnere, war das Urteil ziemlich aktuell aus dem Jahr 2004.
Community-Antworten (3)
27.09.2006 um 15:07 Uhr
ein entsprechendes BAG urteil aus dem genannten zeitraum habe ich nicht gefunden. aber es gibt sehr aktuelle rechtsprechung einiger LAGs
z.B. LAG Hamm 10 TaBV 121/05 beschluss vom 27.01.2006
oder Hessisches Landesarbeitsgericht 15.09.2005 9 TaBV 189/04
die liste läßt sich fast beliebig erweitern
27.09.2006 um 17:40 Uhr
Hallo Röhren-Fan, vielleicht reichen Dir ja auch ältere BAG-Urteile? :-)
Die Übernahme des BR-Amtes verpflichtet die BR-Mitglieder zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der ihnen obliegenden Amtspflichten. Soweit hierzu der Erwerb besonderer Kenntnisse erforderlich ist, sind die BR-Mitglieder zur Teilnahme an entsprechenden Schulungsveranstaltungen verpflichtet. Denn die den BR-Mitgliedern obliegenden Aufgaben, Rechte und Pflichten sind ihnen nicht um ihrer selbst willen, sondern zur Wahrnehmung der Interessen der AN des Betriebs zuerkannt. Lehnt ein BR-Mitglied die Teilnahme an erforderlichen Schulungsmaßnahmen ab, kann dies ggf. eine grobe Verletzung der ihm obliegenden Pflichten darstellen.
Dazu: BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82 und BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79
Gruß Fayence
P.S. "Arbeitsrecht" gehört zu den Grundlagen, die jedes BRM kennen muss!
27.09.2006 um 18:24 Uhr
@fayence
na die alten dinger hätte ich auch gehabt :-))
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