hallo liebes forum, kurze frage: muß die einstellung von honorarkräften dem betriebsrat angezeigt werden bzw. unterliegt diese einstelung der mitbestimmungspflicht? danke für eure antworten :-)
Erstellt am 26.09.2006 um 13:55 Uhr von pit47 Hallo diefragende, dem Mitbestimmungsrecht unterliegen nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Personen, die in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den anderen AN den Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.