W.A.F. LogoSeminare

Einstellung von Honorarkräften mitbestimmungspflichtig?

D
diefragende
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebes forum,

kurze frage: muß die einstellung von honorarkräften dem betriebsrat angezeigt werden bzw. unterliegt diese einstelung der mitbestimmungspflicht?

danke für eure antworten :-)

2.24201

Community-Antworten (1)

P
pit47

26.09.2006 um 15:55 Uhr

Hallo diefragende, dem Mitbestimmungsrecht unterliegen nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Personen, die in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den anderen AN den Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.

Ihre Antwort