Einstellung von Honorarkräften mitbestimmungspflichtig?
hallo liebes forum,
kurze frage: muß die einstellung von honorarkräften dem betriebsrat angezeigt werden bzw. unterliegt diese einstelung der mitbestimmungspflicht?
danke für eure antworten :-)
Community-Antworten (1)
26.09.2006 um 15:55 Uhr
Hallo diefragende, dem Mitbestimmungsrecht unterliegen nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Personen, die in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den anderen AN den Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
Verwandte Themen
Honorarkräfte - ab wann ist der BR bei der Einstellung mit im Boot?
ÄlterGuten Abend Kollegen, hat jemand Erfahrungen damit, wieweit wir als BR bei der Einstellung von Honorarkräften mit im Boot sind, bzw. wir informiert werden müssen. Ich habe aus einem Seminar in Erin
Kenntnisnahme oder Mitbestimmung des BR bei Einstellung von Honorarkräften
ÄlterSind Honorarkräfte auch Arbeitnehmer und müssen diese bei Neueinstellung über Personalantrag vom Betriebsrat zugestimmt werden?
Einsatz von Ein-Euro-Jobbern ist mitbestimmungspflichtig
ÄlterMan glaubt es kaum! Neuer Beschluß. Fundstelle www.arbeitsrecht.de Der Einsatz von so genannten Ein-Euro-Kräften bei den Verwaltungsbehörden in Hessen unterliegt der Mitbestimmung des jeweiligen P
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
ÄlterGuten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges