Einstellung von Honorarkräften mitbestimmungspflichtig?
hallo liebes forum,
kurze frage: muß die einstellung von honorarkräften dem betriebsrat angezeigt werden bzw. unterliegt diese einstelung der mitbestimmungspflicht?
danke für eure antworten :-)
Community-Antworten (1)
26.09.2006 um 15:55 Uhr
Hallo diefragende, dem Mitbestimmungsrecht unterliegen nicht nur Arbeitnehmer, sondern alle Personen, die in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den anderen AN den Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.
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