Ein Mitarbeiter ist zum 31.10.2018 betriebsbedingt gekündigt worden. Die Kündigung sollte am Freitag, 28.09.2018 per Einschreiben zugestellt werden, da niemand da war, bekam er eine Nachricht, es in einer Postfiliale abzuholen. Er hatte erst heute (01.10.2018) die Möglichkeit, es zu holen. Kündigungsfrist ist laut §266 BGB einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
Ist die Kündigung mit Einwurf des Abholungsscheins rechtzeitig eingegangen oder gilt das Abholdatum und die Kündigung muss zum 30.11.2018 ausgesprochen werden?