Schwangerschaft der BR-Vorsitzenden und Nachrücktermin des Ersatzmitglieds
Hallo,
ich bin die BR-Vorsitzende und im 6. Monat schwanger, gehe zum 1.12.06 in Mutterschutz, bin de facto aufgrund Resturlaubs aber schon zum 1.11. weg. Ein Ersatzmitglied soll die Stellvertretung bei zeitweiliger Verhinderung bis zum Ende der Mutterschutzfrist übernehmen. Da mich die Schwangerschaft mittlerweile sehr anstrengt, würde ich das Ersatzmitglied am liebsten noch während meiner Anwesenheit nachrücken lassen. Ist das möglich?
Community-Antworten (1)
26.09.2006 um 15:41 Uhr
Hallo Orla, die Funktion als BR-Vorsitzende darf nur der/die Stellvertretende BR-Vorsitzende übernehmen. Das Ersatzmitglied vertritt nur das BR-Mitglied im BR. Vertretung bei Anwesenheit des BR-Mitgliedes ist nicht möglich.
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