Erstellt am 26.09.2006 um 10:44 Uhr von RAC
Hallo sg,
Du solltest Deinen BRV mal darauf hinweisen, daß wenn er nicht ordentlich einlädt, die Beschlüsse nichtig sind.
Gruß RAC
Erstellt am 26.09.2006 um 10:57 Uhr von Catweazle
Auszug aus Däubler § 33, Rnd.-Nr. 12
Für eine wirksame Beschlussfassung ist die Ladung aller BR-Mitglieder (BAG 23. 8. 84, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 7. 3. 75, DB 75, 743) und aller Mitglieder der JAV, sofern die JAV im BR Stimmrecht hat, sowie ggf. der Ersatzmitglieder erforderlich.
Erstellt am 26.09.2006 um 15:14 Uhr von br01
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der "anwesenden" Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
Somit ist die Telefonkonferenz auch ausgeschlossen.
Erstellt am 26.09.2006 um 15:25 Uhr von Ramses II
Wobei es wünschenswert wäre wenn der Gesetzgeber hier mal etwas tun würde. Das Verbot von Telefonkonferenzen ist nicht mehr zeitgemäß.
Erstellt am 26.09.2006 um 18:11 Uhr von Fayence
Würde dann aber aus einer Telefon- eine Videokonferrenz machen!
Erstellt am 26.09.2006 um 21:25 Uhr von Kölner
Es kommt aber auch auf das Gesicht an... :-)
Erstellt am 26.09.2006 um 21:29 Uhr von Fayence
Du kannst Dir ja eine Maske aufsetzen! ;-))
Erstellt am 26.09.2006 um 21:40 Uhr von Lotte
Wirklich zeitgemäß wäre eine virtuelle Abstimmung, dann könnten wir die Beschlüsse auch sofort im Forum diskutieren ;-))
Erstellt am 26.09.2006 um 21:55 Uhr von Fayence
Lotte,
da würde ich doch eher vorschlagen, das Forum als "Publikums-" und Ramses II & Kölner als "Telefonjoker" einzusetzen!
Erstellt am 26.09.2006 um 22:53 Uhr von Lotte
Fayence,
aber dann möchte ich auch bei jedem Beschluss vier Antwortmöglichkeiten zur Auswahl haben ;-))
Erstellt am 26.09.2006 um 22:56 Uhr von Fayence
Das dürfte das geringste Problem sein!
P.S.
Siehe Forum! :-))