Keine Lohnauskünfte an den Betriebsrat
Hallo zusammen, ein Kollege stellt in Frage, ob er angemessen bezahlt wird, da er weit mehr leistet als manch anderer, der die gleiche Berufsbezeichnung in seiner Abteilung hat. Insgesamt gibt es wohl drei Abstufungen (auch beim Gehalt) in dieser Abteilung. Es gibt Helfer und Fachleute und etwas dazwischen. Er ist als Helfer angestellt und macht zum Teil Arbeitsschritte, die sonst nur die Fachleute ausführen. Dies kommt vor, da nicht in allen Schichten genug Leute zur Verfügung stehen. Also bin ich zur Buchhaltung gegangen, um zu erfahren, was die einzelnen Abstufungen verdienen. Wobei ich nicht nach einzelnen Personen gefragt habe! Allerdings wurde mir jede Auskunft verweigert, da unser Geschäftsführer in Urlaub war und nichts ohne sein Wissen weitergegeben werden darf.
Aber soviel ich weiß, stimmt das nicht. Muß man dem Betriebsrat diese Auskunft nicht geben, auch ohne die Zustimmung des Geschäftsführers? Weiß jemand da besser Bescheid und vielleicht sogar einen Paragraphen, den ich dann benennen könnte?
Community-Antworten (1)
02.10.2006 um 00:10 Uhr
@majojon Ich würde grundsätzlich mit dem GF mal eine Vertretungsregel erörtern...aber nichtsdestotrotz könntet Ihr bei seiner Rückkehr den § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern.
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